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Erfasst der Haushaltsstreit jetzt auch die Agrardieselbeihilfe?

In der Debatte um die Agrarhaushaltskürzungen war die Dieselbeihilfe offiziell außen vor. Es gibt aber wohl Überlegungen, auch hier die Schere anzusetzen. Das BMEL schließt eine Streichung jedoch aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Nächste Woche wird das Bundeskabinett den neuen Bundeshaushalt beschließen. Hinsichtlich der vom Bundesfinanzministerium geforderten Kürzungen im Agrarhaushalt sah es in dieser Woche so aus, dass die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit „einem blauen Auge“ davonkommt. Statt der verlangten Kürzungen um 300 Mio. € soll nun nur etwa die Hälfte gekappt werden und der Zuschuss zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) von 100 Mio. € wird wohl sogar ganz erhalten bleiben.

Nun droht aber von anderer Seite Ungemach: Wie top agrar aus Koalitionskreisen erfuhr, soll das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gegenüber dem Finanzressort (BMF) zumindest mit der Idee gespielt haben, an die Agrardieselbeihilfe ranzugehen. Ob das auch in unmittelbarem Zusammenhang mit den aktuellen Haushaltskürzungen stand, ist nicht ganz klar. Grundsätzlich gehört der Abbau von „klimaschädlichen Subventionen“ aber bekanntlich zu den Zielen der Ampel-Koalition.

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Streichung der Beihilfe würde Wettbewerbsfähigkeit gefährden

Unabhängig davon wurden die Aussagen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zum Sparhaushalt auf dem Bauerntag im Finanzministerium „mit Erstaunen“ aufgenommen. Der hatte gestern in Münster davor gewarnt, Haushaltskürzungen immer wieder auf dem Rücken der ländlichen Räume vorzunehmen. Das stärke nur die politischen Ränder. „Minister Özdemir kann natürlich andere Vorschläge machen, um eine Kürzung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz abzuwenden“, hieß es aus Kreisen des FDP-geführten Ressorts. Das sei keine exklusive Absicht des Finanzministeriums.

Die von Özdemir stattdessen erwogene Streichung der Agrardieselbeihilfe sei allerdings eine Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche. Der Minister müsse genau überlegen, ob er die Haushalte der Bundesländer entlasten wolle, indem er die landwirtschaftlichen Betriebe belaste, hieß es gegenüber top agrar. Laut dem Bundesfinanzministerium betrugen die Steuermindereinnahmen durch die Agrardieselregelung für das Jahr 2022 etwa 440 Mio. €.

BMEL: Müssen Einsparmöglichkeiten prüfen

Gegenüber top agrar spricht das Bundeslandwirtschaftsministerium von notwendigen Evaluierungen: „Um auch künftig angemessen Innovationen und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft sowie Investitionen in die ländlichen Räume fördern zu können, müssen wir vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und der Vorgaben des BMF Einsparmöglichkeiten in anderen Bereichen prüfen.“ Selbstverständlich nehme man sämtliche Möglichkeiten in den Blick, um die notwendige Unterstützung für eine zukunftsfeste Landwirtschaft und starke ländliche Räume zu generieren.

„Hier kommen wir auch dem Hinweis nach, die Ausgestaltung der Agrardieselbeihilfe zu evaluieren“, betonte ein Sprecher des BMEL. Eine Streichung der Agrardieselbeihilfe steht nach seiner Auskunft allerdings nicht zur Disposition. Auch Kürzungen bei der landwirtschaftlichen Sozialpolitik wie etwa der LUV kommen demnach für das Ministerium von Cem Özdemir nicht in Frage.

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