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Änderungen zum Jahreswechsel​

Erweiterte Pfandpflicht ab dem 1. Januar auch auf Einweg-Milchflaschen

Ab dem 1. Januar 2024 tritt ein erweitertes Verpackungsgesetz in Deutschland in Kraft. Dann gilt das bereits etablierte 25 Cent-Einwegpfand auch auf Kunststoffflaschen für trinkbare Milcherzeugnisse.​

Lesezeit: 2 Minuten

Weniger Müll und mehr Recycling: Mit dem Start in das neue Jahr 2024 wird das deutsche Rücknahme- und Pfandsystem ausgeweitet. Das berichtet die Deutsche Pfandsystem GmbH in einer Mitteilung. Ab dem 1. Januar ist daher das bekannte Pfandlogo der DPG auch auf Einwegflaschen aus Kunststoff von Milch, Milchmischgetränken (mind. 50 % Milchanteil) und trinkbaren Milcherzeugnissen zu finden. Grund ist die Ausweitung des deutschen Verpackungsgesetzes.

Die neue Pfandpflicht umfasst demnach auch Einweg-Kunstoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern, in denen o.g. Milcherzeugnisse abgefüllt sind. Hersteller dieser Einwegverpackungen sind daher mit dem Jahreswechsel verpflichtet, 25 Cent Pfand pro Verpackung zu erheben, welches sich wie bei anderen Pfandprodukten bis zur Abgabe an den Endverbraucher durchzieht.

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Fehlende Übergangszeit

Für die Ausweitung der Pfandpflicht hat das Verpackungsgesetz eine stichtagsbezogene Regelung zum 1. Januar 2024 ohne Übergangszeitraum vorgesehen. Daher müssen Erstinverkehrbringer von trinkbaren Milchprodukten in Kunstoffflaschen beachten, dass diese bis einschließlich dem 31.12. nicht mit dem DPG-Pfandlogo verkauft werden dürfen. Ab dem 1. Januar ist das Pfandlogo auf den Verpackungen allerdings Pflicht. Zuwiderhandlungen können laut Angaben des Umweltbundesamt eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden.

Keine Lebensmittelvernichtung trotz neuem Pfandsystem

Für Restbestände der abgefüllten Milchprodukte, die bis zum 1. Januar kein Pfandlogo tragen, soll laut DPG ein Abverkauf durch den Handel in einem „seitens der Vollzugsbehörden nicht genauer definierten Zeitraum“ erfolgen. Produzenten der betroffenen Milchprodukte sollten daher laut DPG selbst abwägen, wie sie „die Umstellung auf die Pfandpflicht bewerkstelligen“.

Es bestehe aber Konsens zwischen Behörden und Systemteilnehmern, dass die fehlende gesetzliche Übergangsregelung für die Umstellung auf die Pfandpflicht nicht zu Lebensmittelvernichtung und Versorgungsmissständen im Handel führen dürfe.

Mit dem Ausweiten der Pfandpflicht auf Einwegflaschen von Milcherzeugnissen, wolle der Gesetzgeber Voraussetzungen schaffen, „diese Rohstoffe einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zuzuführen“.

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