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topplus EU-Agrarkommissar fehlen Argumente

Landwirte müssen sich 2024 auf GAP-Stilllegung einstellen

EU-Agrarkommissar Wojciechowski macht Landwirten wenig Hoffnung auf weitere Ausnahmen von der verpflichtenden Stilllegung und dem Fruchtwechsel aus der GAP. Er hätte keine „starken Argumente“.

Lesezeit: 2 Minuten

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat offenbar keine „starken Argumente“ für neue Ausnahmen der Auflagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Das gab der Pole am Montag auf dem Kurznachrichtendienst Twitter, der mittlerweile X heißt, bekannt.

Für Landwirte heißt das: Im Rahmen der Anbauplanung für Zwischenfrüchte und das Erntejahr sollten sie sich darauf einstellen, 4 % ihrer Ackerfläche stillzulegen und die Regelungen des Fruchtwechsels einzuhalten. Vorausgesetzt sie wollen im Mai 2024 die GAP-Gelder beantragen.

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Worauf sich Landwirtinnen und Landwirte jetzt einstellen müssen, lesen Sie hier:

Für das Erntejahr 2023 hatten sich die EU-Institutionen auf einige GAP-Ausnahmen geeinigt: Danach hatten die EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den Landwirten zu erlauben, auch auf solchen Flächen Feldfrüchte anzubauen, die eigentlich für die Stilllegung vorgesehen waren. Auch die Vorgaben für einen verpflichtenden Fruchtwechsel konnten die Mitgliedstaaten lockern.

Ausnahmen ohne Wirkung?

Laut dem Agrarkommissar haben die GAP-Ausnahmen im diesem Erntejahr (2022/2023) kaum Auswirkungen gehabt. So hätten die EU-Landwirte ihre Getreidefläche nicht vergrößert.

Allerdings sei die Produktion im Vergleich zum Vorjahr um 5 % gestiegen.

Rufe der Agrarminister bleiben unerhört

Eine Gruppe der Agrarminister aus den EU-Mitgliedstaaten hatten unter Führung Rumäniens für neue Ausnahmen bei der verpflichtenden Stilllegung und dem Fruchtwechsel plädiert.

Ende Juli hatte Wojciechowski versprochen, das Anliegen zu prüfen. Seine Prüfung scheint abgeschlossen und das Ergebnis lautet: Keine GAP-Ausnahmen im Jahr 2024.

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