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EU-Kommission schlägt Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten vor

Die EU-Kommission will die Mitgliedstaaten gesetzlich verpflichten, den Pflanzenschutzmitteleinsatz zu halbieren. In Schutzgebieten soll ein Komplettverbot greifen.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach langer Vorbereitungszeit hat die EU-Kommission am Mittwoch ihre Vorschläge zur Reform des EU-Pflanzenschutzrechts vorgelegt.

Und die haben es in sich: Neben einer Halbierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln strebt die Brüsseler Behörde ein Komplettverbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten an.

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Laut dem Vizepräsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, sind Reduktionen im chemischen Pflanzenschutz unumgänglich. „Die Wissenschaft ist klar: Der Verlust von Biodiversität bedroht unsere langfristige Ernährungssicherheit“, sagte der Niederländer während der Vorstellung des Gesetzesvorschlages am Mittwoch in Brüssel.

Die neue "Verordnung zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln" ist mit dem "Naturwiederherstellungsgesetz" Teil des EU-Umweltpaketes.

Verbot in Schutzgebieten

In sogenannten Natura 2000 Gebieten sieht die Kommission ein komplettes Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln vor. Darunter fallen sowohl Vogelschutz- als auch Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH). In Deutschland sind Vogelschutzgebiete bislang nicht von Einschränkungen, z.B. durch das Insektenschutzpaket, betroffen.

Mengenreduktion entscheidend

Zentral in der Verordnung ist das Reduktionsziel von 50 % für „Einsatz und Risiko chemischer Pflanzenschutzmittel“ bis 2030, wobei der Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2017 als Basis dienen soll.

Dazu will die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten verpflichten. Ein Kommissionsbeamter erklärte gegenüber Pressevertretern am Mittwoch, dass die ausgebrachte Menge von Pflanzenschutzmitteln in kg/ha entscheidend für die Berechnungen sein werden. Ob auch Risikoindikatoren greifen sollen, ließ er zunächst offen.

Mitgliedstaaten können abweichen

Im Einzelfall könnten die EU-Mitglieder laut der Pläne vom 50 %-Ziel abweichen. Zum Beispiel dann, wenn sie bereits hohe Reduktionen vorweisen können. Allerdings behält sich die EU-Kommission auch vor, in bestimmten Fällen die Reduktionsziele anzuheben.

EU-Kommission will möglichst verbindliche Ziele

Bislang regelt eine EU-Richtlinie den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in den Mitgliedstaaten. Mit solchen Richtlinien gibt die EU Ziele vor. Die EU-Mitglieder müssen dann nationale Gesetze erlassen, um diese Ziele zu erreichen. Dabei haben die Mitgliedstaaten in vielen Fällen großen Spielraum. Wie die EU-Mitglieder die Pflanzenschutz-Verordnung bislang umgesetzt haben, sorgte in Brüssel jedoch für großen Unmut: Zu wenig Reduktion, zu laxe Kontrollen, hieß es aus EU-Kreisen.

Deswegen will die EU-Kommission nun eine Verordnung erlassen. Das würde mehr Kontrolle für die EU bedeuten. Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen.

Kein neues Geld

Die EU-Gesundheitskommissarin, die die neue Pflanzenschutzverordnung verantwortet, stellte klar, dass die EU die Landwirtschaft bestmöglich unterstützen wolle – mit Mitteln aus der Gemeinsamen Agrarpolitik und einem „breiten Werkzeugkasten an Alternativen“.

Das heißt aber auch: Für die weitreichenden Änderungsvorschläge in der Landbewirtschaftung sind keine neuen Gelder vorgesehen.

Mitgliedstaaten am Zug

Nachdem die EU-Kommission ihre Gesetzesvorschläge vorgestellt hat, sind nun die Mitgliedstaaten sowie das Europaparlament am Zug. Die beiden Institutionen müssen nun Positionen zum Kommissionsvorschlag finden. Dann können sie im Trilog einen Kompromiss zum Pflanzenschutz aushandeln.

Bauernverband: Farm-to-Fork nachjustieren

Der Deute Bauernverband (DBV) kritisiert, dass in Zukunft viele ertragreiche Flächen, die etwa unter Natura 2000 fallen, grundsätzlich nur noch ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bewirtschaftet werden sollen.

Für den DBV-Generalsekretär, Bernhard Krüsken, ist klar: „Die Landwirte leisten bereits erhebliche Maßnahmen für den Erhalt der Biodiversität und haben die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Vergangenheit deutlich reduziert. Versorgungskrise, Inflation und die hohe geopolitische Bedeutung von Getreideexporten machen aber deutlich, dass verstärkte Stilllegungen von Flächen oder pauschale Verbote von Pflanzenschutzmitteln keine verantwortbaren Lösungsansätze sind.“

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