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Landwirte bekommen Notbremse bei zollfreien Ukraine Importen

Die EU-Kommission will Importe aus der Ukraine bis zum Sommer 2025 von Einfuhrzöllen befreien. Für bestimmte Agrarerzeugnisse plant sie eine Notbremse.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission hat am Mittwochmittag angekündigt, die weitreichende Zollbefreiung für Exporte aus der Ukraine und der Republik Moldau um ein Jahr zu verlängern. Die sogenannten „autonomen Handelsmaßnahmen“ sind seit Juni 2022 in Kraft und laufen nun bis zum 5. Juni 2025.

Interessen von Landwirten berücksichtigt

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Der Vizepräsident der EU-Kommission Margaritis Schinas betonte am Mittwoch in Brüssel, dass das neue Zollregime „die sensiblen Interessen von EU-Landwirten und anderen Interessengruppen berücksichtigt“. Schinas sprach in Brüssel von einer Notbremse, die die EU-Kommission vorgesehen habe.

Die genauen Mengen, aus denen die Schwellenwerte berechnet werden, trägt die EU-Kommission aktuell zusammen. Ein Kommissionsbeamter bestätigte, dass die Kommission im Laufe des kommenden Monats genaue Werte veröffentlichen werde.

Notbremse für Agrarprodukte

Für Einfuhren von Zucker, Geflügelfleisch und Eier aus der Ukraine würde diese Notbremse greifen. Dahinter verbirgt sich eine Obergrenze für zollfreie Einfuhren der Produkte.

Konkret heißt das, dass dann Einfuhrzölle auf Zucker, Geflügelfleisch und Eier anfallen, wenn die Importe aus der Ukraine in die EU die durchschnittliche Importmenge der Jahre 2022 und 2023 überschreiten.

Diese Notbremse soll automatisch greifen und keine zusätzlichen Beschlüsse erfordern. 

Bauern hatten massiv demonstriert

Vor allem in östlichen EU-Mitgliedstaaten hatten Landwirte immer wieder gegen die Importe aus der Ukraine protestiert. Die EU-Grenzstaaten zur Ukraine hatten ihre Grenzen zwischenzeitlich für ukrainische Importe geschlossen – auf Druck der Bauern.

Das sind die nächsten Schritte

Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Mitgliedstaaten geprüft. Das Ziel der EU-Kommission ist es, „einen nahtlosen Übergang zur neuen Regelung zu gewährleisten, wenn die derzeitigen Regelungen am 5. Juni 2024 für die Ukraine und am 24. Juli 2024 für die Republik Moldau auslaufen“, so ein Sprecher der EU-Kommission am Mittwoch.

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