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topplus Trilogverhandlungen starten

EU-Gesetz zur Naturwiederherstellung: Wie geht es weiter?

Nach einer knappen Mehrheit für das Naturwiederherstellungsgesetz geht es nun in die Trilogverhandlungen. Die Themen: Ernährungssicherheit, Düngung und Lebensmittelpreise.

Lesezeit: 3 Minuten

Diese Analyse von Dr. Jörn Krämer, Umweltreferent beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, ist zuerst im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landlebenerschienen. Den ersten Teil (10 % Stilllegung? Das steht wirklich im Vorschlag zur EU-Naturwiederherstellung)lesen Sie hier.

Europaparlament und Europä­ischer Rat haben als gleichberechtigte Gesetzgeber ihre Positionen abgestimmt. Nun stehen Trilogverhandlungen an, in denen Delegierte von EP und Rat unter Vermittlung der Europäischen Kommission eine politische Einigung erzielen sollen.

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Den Vorschlag von mindestens 10% Landschaftselementen mit großer biologischer Vielfalt befürworten sowohl Parlament als auch Rat im Grundsatz. Der Rat schlägt als Änderungen vor, auch produktive Elemente anzurechnen, wenn eine Nutzung für den Erhalt der biologischen Vielfalt nötig ist, und eine Düngung mit Festmist in geringem Umfang zu gestatten.

Forderung nach wissenschaftlicher Folgeabschätzung

Das Europaparlament fordert vor Inkrafttreten der Verordnung eine wissenschaftliche Folgenabschätzung über die Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit. Zudem sollen die Zielvorgaben der Verordnung aufgeschoben werden, wenn sich etwa aufgrund von Naturschutzvorgaben Genehmigungen im Wohnungsbau verzögern, der durchschnittliche Lebensmittelpreis im Laufe eines Jahres um 10% steigt oder die Gesamtproduktion von Lebensmitteln in der EU über einen Zeitraum von einem Jahr um 5% sinkt.

Wie bewertet der WLV den Vorschlag?



Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) hatte mit dem Deutschen Bauernverband dazu aufgerufen, den Vorschlag gänzlich zurückzuweisen. Der WLV bekennt sich zum Ziel, die biologische Vielfalt zu stärken, allerdings hat der Entwurf aus WLV-Sicht eine falsche Ausrichtung, insbesondere weil er auf Nutzungsverbote und Flächenentzug setzt und den erfolgreichen Weg der Kooperation mit der Landwirtschaft und anderen Landnutzern gefährdet.



Die aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) setzt in großem Maße auf Umweltleistungen der Landwirtschaft. Es ist aber ungeklärt, inwieweit die GAP-Regelungen beispielsweise zum Ziel von 10 % artenreicher Landschaftselemente wie Brache bis 2030 beitragen, zumal die GAP-Pflichtbrache sich auf die Ackerfläche, nicht die landwirtschaftliche Fläche, bezieht. Was geschieht, wenn der GAP-Beitrag nicht ausreicht? Was geschieht, wenn die freiwillige Wiedervernässung von Mooren nicht zum Ziel führt? Es droht ein verschärftes Ordnungsrecht mit der Folge, dass die Kosten der Naturwiederherstellung (einmal mehr) auf Flächeneigentümer und -bewirtschafter abgewälzt werden.



Deutlich kritisiert der WLV die Folgenabschätzung des Gesetzesvorschlages. Wie bei der EU-Pflanzenschutzverordnung fehlen wissenschaftliche Analysen insbesondere zur Ernährungssicherheit. Der WLV begrüßt den Vorstoß des Europaparlaments dazu, allerdings sollten die Entscheidungsträger sich vor der Abstimmung ein Bild gemacht haben.



Nicht nur mit Blick auf die Ernährungssicherung, sondern auch auf Artenvielfalt ist der Fokus auf nicht produktive Flächen stark zu hinterfragen. In der Praxis haben sich viele produktionsintegrierte Maßnahmen bewährt, die vielen Arten Nahrung und Rückzugs­räume bieten. Darauf und insbesondere auf der erfolgreichen Kooperation mit Landnutzern will der WLV aufbauen, um Ökosysteme und Artenvielfalt zu stärken.

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