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Grüne schärfen ihr Wahlprogramm zur Landwirtschaft nach

Die Grünen haben im Beschluss ihr Wahlprogramm in der Agrarpolitik korrigiert. Die Tierhaltung wollen sie nach Öko-Standards ausrichten, konkrete Zahlen zur Pflanzenschutzreduktion fallen raus.

Lesezeit: 5 Minuten

Am vergangenen Wochenende haben die Grünen in Kleinarbeit ihr Programm für den Bundestagswahlkampf ausgehandelt und verabschiedet. Zum Entwurf der Parteispitze hatte die Basis noch 3280 Änderungsanträge vorgelegt. Die Veränderungen in der Abschlussversion betreffen in einigen Fällen auch die Landwirtschaftspolitik.

Neue Ställe nur nach EU-Ökovorschriften

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So schärfen die Grünen vor allem zum Thema Tierhaltung ihr Wahlprogramm nochmal nach. Im Programm steht nun, dass „Ställe, in denen Tiere nicht zumindest entsprechend der EU-Ökoverordnung gehalten werden“ nicht mehr gebaut werden sollen. Beeinflusst von der Brandkatastrophe in einer großen Tierhaltungsanlage in Alt Tellin schafft es für den Stallumbau das Wort „brandsicher“ in das Wahlprogramm. Außerdem soll die Tierhaltung an die Fläche und an Obergrenzen pro Stall gebunden werden. Die Größenordnung 2 Großvieheinheiten pro ha hingegen fällt aus dem Programm raus. Die Grünen bleiben dabei, dass „deutlich weniger“ Tiere gehalten werden sollen und der Umbau dahin über einen Tierschutz-Cent auf tierische Produkte finanziert werden soll. Zudem wollen sie eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung mit anspruchsvollen Kriterien einführen. Beim Einsatz von Antibiotika werden die Grünen unkonkreter und ersetzen die Formulierung „Halbierung bis 2030“ durch „den Einsatz von Antibiotika deutlich senken“.

Keine festen Zahlen mehr zum Pflanzenschutz

Beim Pflanzenbau und bei der Zukunft der Zahlungen aus der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) bleiben die Grünen weitestgehend bei den Formulierungen aus dem Frühling. Allerdings ersetzen sie bei ihren Zielen für eine Reduktion von Pflanzenschutzmitteln die „Halbierung bis 2030“ aus dem Entwurf in die unkonkretere Formulierung „systematische Pestizidreduktionsstrategie“. An den Zielen Pestizidabgabe, Sofortverbot Glyphosat, Ökolandbauanteil von 30 % bis 2030 halten sie im beschlossenen Wahlprogramm fest.

Share-Deals bei Betrieben regulieren

Konkreter fassen die Grünen ihr Wahlprogramm jedoch noch einmal beim Bodenmarkt. Danach wollen sie nun die verbliebenen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) nicht mehr privatisieren und "vorzugsweise an ortsansässige, bäuerliche Betriebe und Existenzgründer*innen verpachten" sowie Share-Deals bei landwirtschaftlichen Betrieben regulieren. Damit wollen sie „den Ausverkauf von Boden an außerlandwirtschaftliche Investoren“ unterbinden.

"Gentechnikfreie Produktion" schützen

Schärfer haben die Grünen im Vergleich zum bisherigen Entwurf die Passage im Wahlprogramm zur Gentechnik und zum Umgang mit neuen Züchtungsverfahren gefasst. Danach soll beim Umgang „mit alten wie neuen gentechnischen Verfahren einerseits die Freiheit der Forschung“ gewährleistet werden und „bei der Anwendung Gefahren für Mensch und Umwelt“ ausgeschlossen werden. Mit „strengen Zulassungsverfahren“ wollen die Grünen in der EU am Vorsorgeprinzip festhalten. Zudem nehmen sie die Formulierung auf, dass eine „verbindliche Kennzeichnung“, die „gentechnikfreie Produktion“ und die Wahlfreiheit schützen soll.

Ohne-Gentechnik Verband freut sich

Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik begrüßte die Aussagen der Grünen zur Gentechnik. „Wir freuen uns, dass die Grünen unmissverständlich klargestellt haben, dass sie beim Thema Gentechnik auf der Seite von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der zukunftsweisenden ‚Ohne Gentechnik‘- und Bio-Wirtschaft stehen“, sagte deren Geschäftsführer Alexander Hissting. „Wie auch immer die neue Bundesregierung sich zusammensetzen wird – die eindeutige Regulierung neuer Gentechnik als Gentechnik gehört unbedingt in den Koalitionsvertrag“, sagte er.

WWF fordert mehr ökologische Zweckbindung bei der GAP

Der WWF kommentierte die agrarpolitischen Ambitionen der Grünen, die dem Umweltverband noch nicht weit genug gehen. „Bei der Landwirtschaft orientiert sich das Wahlprogramm an schlichten Notwendigkeiten: 30 Prozent Öko-Landbau bis 2030 ist eine davon“, sagte Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz beim WWF Deutschland. Auch bei der geplanten ökologischen Zweckbindung der EU-Agrarzahlungen forderte Heinrich mehr. Die Grünen fordern, bis 2028 mindestens die Hälfte der EU-Gelder mit einer ökologischen Zweckbindung zu versehen. „Angesichts der enormen Herausforderungen sollte der Anteil steigen, um in der übernächsten Förderperiode ab 2028 alle pauschalen Direktzahlungen durch vollständig zweckgebundene Zahlungen zu ersetzen – für Klima-, Arten- und Ressourcenschutz, mehr Tierwohl und faire Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft“, forderte Heinrich.

Kernpunkte des Grünen Wahlprogramms zur Landwirtschaft

  1. Tierhaltung: „Deutlich weniger“ Tiere halten, Umbauförderung über einen Tierschutz-Cent auf tierische Produkte, Ställe nur noch brandsicher und nach EU-Ökoverordnung bauen, verpflichtende Haltungskennzeichnung, Flächenbindung und Obergrenzen pro Stall, Anbindehaltung beenden, Weidetierhaltung fördern, deutliche Senkung des Einsatzes von Antibiotika, Tiertransporte auf vier Stunden begrenzen.
  2. Pflanzenbau/Biodiversität/Klimaschutz: Sofortprogramm Artenschutz, vielfältige Fruchtfolgen und Agroforst stärken, systematische Pestizidreduktionsstrategie, Pestizidabgabe, Sofortverbot Glyphosat, Ökolandbauanteil von 30 % bis 2030, Moor-Renaturierungsprogramm.
  3. GAP: Direktzahlungen schrittweise durch Gemeinwohlprämie ablösen, Geld für ökologische Leistungen, bis 2028 Hälfte der GAP-Mittel mit ökologischer Zweckbindung.
  4. Gentechnik: Bei alten wie neuen gentechnischen Verfahren Freiheit der Forschung gewährleisten und bei der Anwendung Gefahren für Mensch und Umwelt ausschließen, mit strengem Zulassungsverfahren in der EU am Vorsorgeprinzip festhalten, mit verbindlicher Kennzeichnung gentechnikfreie Produktion schützen, Forschung für ökologisches Saatgut fördern.
  5. Agrarmärkte: Mit Wettbewerbs- und Kartellrecht gegen Dumpingpreise im Lebensmittelhandel vorgehen, EU-Richtlinie gegen unfaire Handelspraktiken nutzen, regionale Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung stärken.
  6. Bodenmarkt: Maßnahmen gegen Bodenspekulation und Ausverkauf landwirtschaftlicher Fläche, Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) nicht mehr privatisieren und vorzugsweise an ortsansässige, bäuerliche Betriebe und Existenzgründer*innen verpachten, Share-Deals regulieren, Flächenverbrauch vor 2030 auf unter 30 ha pro Tag.
  7. Energie: 100 % erneuerbare Energien bis 2035, Energiewende mit Kohleausstieg bis 2030, jährlicher Zubau von 5 bis 6 GW Wind an Land, 1,5 Mio. neue Solardächer in den kommenden 4 Jahren, Solar Ausbau auf 20 GW pro Jahr steigern, kein Photovoltaik auf dem Acker, Verbindung von Stromproduktion und Landwirtschaft mit Agri-Photovoltaik, langfristige Lieferverträge zwischen Ökostromerzeugern und Verbraucher*innen.
  8. Wald: gesetzliche Mindeststandards für naturnahe Waldbewirtschaftung, Wieder- und Neubewaldung nach ökologischen Bewirtschaftungsvorgaben, Waldbesitzer fördern und beraten, 5 % der Wälder komplett aus der Nutzung nehmen.

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