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Drohen Rechtsstreite?

Deutsches Glyphosat-Verbot trotz EU-Zulassung? Bayer würde klagen

Das Verfahren um die erneute EU-Zulassung für Glyphosat ist in der heißen Phase. Hielte die deutsche Regierung trotz neuer EU-Zulassung am geplanten Verbot ab 2024 fest, würde die Industrie klagen.

Lesezeit: 3 Minuten

„Keine kritischen Problembereiche“ im Hinblick auf das Risiko für Mensch, Tier und Umwelt konnte die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei ihrer Bewertung des Herbizids Glyphosat feststellen. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorschlagen wird, die Glyphosat-Zulassung um 15 weitere Jahre zu verlängern.

Stimmen genügend Mitgliedstaaten dafür, könnte es in Deutschland zu einem rechtlichen Problem kommen: Denn die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verbietet die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel ab dem 01. Januar 2024. Die Ampel-Regierung hatte das Glyphosatverbot ab 2024 in die Verordnung aufgenommen. Jedoch betonten die beteiligten Politiker schon damals, dass ein EU-Verbot vorausgehen müsse.

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Industrie kämpft für Glyphosat

Genau das steht nun auf der Kippe. Und die Unternehmen, die die künftige Zulassung von Glyphosat beantragt haben, schließen rechtliche Schritte nicht aus: Dr. Kristian Kather arbeitet für die Bayer AG und sitzt der Arbeitsgruppe Glyphosate Renewal Group (GRG) vor.

Gegenüber Journalisten stellte Kather am Dienstag klar: „Natürlich hätte Deutschland die Möglichkeit zu sagen: Nein, das lassen wir nicht wieder zu. Wenn es allerdings keine Bedenken und offenen Fragen gibt, ist das natürlich schwierig“ Dann könne man „nur vor Gericht ziehen“, so Kather.

Für ihn ist es wichtig, dass Hersteller von Pflanzenschutzmitteln Rechtssicherheit haben. „Wenn wir die geforderten Daten liefern, brauchen wir auch die Zulassung“, fasst Kather zusammen. Sonst werde der Zulassungsprozess „zum Glücksspiel“.

Fachanwalt: Zulassung nicht mit Anwendungsverbot vereinbar

In einem Gastbeitrag für top agrar zweifelte auch Fachanwalt Peter Koof daran, dass das deutsche Anwendungsverbot mit einer geleichzeitigen EU-Zulassung vereinbar sei. „Wir sind der Auffassung, dass solange der Wirkstoff Glyphosat in der EU genehmigt ist, es der Bundesregierung nicht möglich ist, seinen Einsatz durch ein Anwendungsverbot komplett zu verhindern“, sagte der Rechtsanwalt.

Klar ist: Verlängern die EU-Mitgliedstaaten die Zulassung von Glyphosat nicht, ist das Herbizid in der EU Geschichte.

Wie geht es jetzt weiter?

Anhand der Bewertung der EFSA erarbeitet die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag für die Wiederzulassung oder Nicht-Wiederzulassung von Glyphosat. Dieser Gesetzesvorschlag wird dann im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCOPAFF) unter Leitung der Kommission diskutiert.

Im SCOPAFF sitzen Experten aus allen EU-Mitgliedstaaten. Die müssen dann entscheiden, ob Glyphosat in der EU erneut zugelassen wird. Am 18. Und 19. September tritt der SCOPAFF zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Schon dann könnte es zu einer Entscheidung in der Glyphosat-Frage kommen.

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