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Frühstücksrichtlinien

Hersteller müssen bald Herkunft von Honig, Fruchtsaft und Marmelade genau kennzeichnen

Das EU-Parlament hat für die Vermarktung von Lebensmitteln eine transparentere Produktkennzeichnung beschlossen. Anlass war vor allem der andauernde Betrug mit Honigherkünften.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Europaparlament will die Verbraucher besser über die Herkunft von Honig informieren. Mit großer Mehrheit verabschiedete das Plenum am Dienstag seine Position für den Trilog zu den sogenannten Frühstücksrichtlinien.

Diese Vorschriften regeln die Vermarktung von Lebensmitteln wie Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Gelees. Die EU-Kommission hatte im April vorgeschlagen, die mehr als 20 Jahre alten Regelungen zu modernisieren und die Nachhaltigkeitsstrategien der EU anzupassen.

Betrug mit Honigherkunft ein Ende bereiten

„Heute gehen wir einen bedeutenden Schritt hin zu einer transparenteren Produktkennzeichnung“, erklärte der zuständige Berichterstatter Alexander Bernhuber. Eine genauere Angabe der Ursprungsländer von bestimmten Produkten werde für mehr Transparenz sorgen und es den Verbrauchern erleichtern, sich für gesündere und regionale Produkte zu entscheiden.

Laut Bernhuber werden zudem „betrügerische Praktiken“ im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Honig verhindert. Zusammen mit anderen Maßnahmen werde das die Verbraucher und Imker vor „Honigpanscherei“ schützen und durch mehr Transparenz eine bewusste Entscheidung der Verbraucher erleichtern.

Ursprungsländer angeben

Das Europaparlament spricht sich dafür aus, dass Ursprungsland des Honigs auf dem Etikett auszuweisen. Bei Fruchtsäften, Konfitüren, Gelees und Marmeladen soll dasselbe für die verwendeten Früchte gelten. Sofern der Honig beziehungsweise die Früchte aus mehreren Ländern stammen, sollen alle Staaten in mengenmäßig absteigender Reihenfolge angeben werden.

Bei Honig soll nach dem Willen des Parlaments zudem ein System zur Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette eingerichtet werden. Besser bekämpft werden sollen gepanschte Honige zudem durch die Einrichtung eines EU-Referenzlabors, das die Kontrollen durch systematische Tests verbessern soll.

Kein vermehrter Einsatz von Süßungsmitteln

Bei Fruchtsäften will das Europaparlament die Angaben „enthält nur von Natur aus vorkommende Zucker“ und „zuckerreduziert“ erlauben. Neue lebensmitteltechnologische Verfahren zur Entfernung von natürlich vorkommenden Zuckern in Fruchtsäften, Konfitüren, Gelees oder Milch sollen nach dem Willen der Abgeordneten nicht zur Verwendung von Süßungsmitteln führen, um die Auswirkungen der Zuckerreduzierung auf den Geschmack, die Textur und die Qualität des Endprodukts auszugleichen.

Zugleich sollen Angaben über die Verringerung des Zuckergehalts nicht mit Aussagen bezüglicher positiver Eigenschaften verbunden werden dürfen.

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