22 Mrd. Euro – so hoch beziffert der Bioland den finanziellen Bestäubungs-Nutzen von Bienen in der EU-Landwirtschaft. Der Anbauverband fordert daher die Politik auf, die Flächenzahlungen der ersten Säule an wirksame ökologische Vorgaben (Greening) zu knüpfen, um damit die schwindenden Lebensgrundlagen der Bienen zu verbessern. In einem Positionspapier, das Bioland zusammen mit anderen Verbänden und den Imkern erstellt hat, sind folgende Forderungen für das Greening zusammengefasst:
- Landwirte dürfen nur dann Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP erhalten, wenn sie eine Fläche von mindestens 10 % ihres Betriebes im Sinne des Erhalts der Biodiversität, etwa mit Hecken, Grün- und Blühstreifen nutzen, oder extensiv Äcker bewirtschaften. Die EU-Kommission sieht derzeit nur 7 % dieser sogenannten ökologischen Vorrangflächen vor.
- Wiesen und Weiden müssen vor Umbruch zu Ackerland geschützt werden – aus Gründen der Biodiversität sowie des Wasser- und Klimaschutzes. Der Erhalt von artenreichem Grünland ist für das Nahrungsangebot der Bienen essentiell.
- Zudem muss gewährleistet sein, dass eine mindestens dreigliedrige Fruchtfolge eingehalten wird. Dabei müssen mindestens 20 % Leguminosen angebaut werden. Diese bereichern die Vielfalt auf dem Acker und können Stickstoff aus der Luft aufnehmen. Somit leisten die Leguminosen einen Beitrag zum Klimaschutz und dienen meist auch als Bienenweide. Zu ihnen zählen unter anderem Klee, Luzerne, Bohnen, Erbsen und andere Hülsenfrüchte.
Mehr dazu:
AbL: Agrarprämien an 20 % Eiweißpflanzen in der Fruchtfolge binden (14.6.2012)
Greening: Der Fokus verschiebt sich auf mögliche Ausnahmen (11.6.2012)
Kein Greening auf kleinen Betrieben? (8.6.2012)
Ciolos will Greening-Pläne anpassen (16.5.2012)