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Mindestlohn-Erhöhung: Ankündigung des Arbeitsministers sorgt für Kritik

Bundesarbeitsminister Heil erwartet 2024 eine „deutliche Steigerung" beim Mindestlohn - auf bis zu 14 €. Landwirtschaftliche Betriebe sind beunruhigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns in Aussicht gestellt. „Arbeit muss sich lohnen. Deshalb wird es zum nächsten Januar eine weitere Mindestlohnerhöhung geben", sagte Heil der „Bild am Sonntag". Er erwartet angesichts von Inflation und Tariflohnsteigerungen einen Mindestlohn, der deutlich über dem jetzigen Niveau von 12 € liegt.

Vorschlag im Sommer erwartet

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Die ständige unabhängige Mindestlohnkommission unterbreitet der Regierung alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns. Dies soll bis zum 30. Juni mit Wirkung zum 1. Januar 2024 geschehen.

Kritik kommt nicht nur aus der Landwirtschaft

Die Aussagen des Ministers sorgte nicht nur unter Gemüse- und Obstbauern für Unruhe. Auch die Arbeitgeber reagierten auf die Äußerungen des Ministers mit scharfer Kritik. Heil „sabotiert die Arbeit der unabhängigen Mindestlohnkommission", erklärte beispielsweise der BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter.

Auch die FDP-Fraktion hat bereits angekündigt, dass es mit ihr keine gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns geben wird. Die Linken fordern dagegen, den Mindestlohn per Gesetz auf mindestens 13 € je Stunde anzuheben. Heil dürfe nicht auf die Mindestlohn-Kommission warten.

Zur Äußerung von Bundesarbeitsminister erklärt Hans-Benno Wichert, Präsident des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V: „Zu Recht kritisieren die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und andere Akteure aus der Wirtschaft die Aussagen des Bundesarbeitsministers… Er sollte stattdessen lieber andere Möglichkeiten ersinnen, wie Kaufkraftverlusten sinnvoll begegnet werden könnte, ohne immer nur Arbeitgeber und Wirtschaft einseitig zu belasten.“

Wettbewerbsdruck aus dem Ausland verschärft sich

Gerade in landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere bei der Produktion von Obst, Gemüse und Wein, bestünde bei einer Anhebung des Mindestlohns auf 13 oder 14 € die Gefahr erheblicher Arbeitsplatzverluste, die sich auch auf den vor- und nachgelagerten Bereich erstrecken würde. Denn mit einer solch starken Mindestlohnerhöhung würde der ohnehin schon bestehende Wettbewerbsdruck durch im Ausland zu deutlich geringeren Mindestlöhnen und Sozialstandards produzierter Ware noch weiter verschärft. Zudem könnte es auch ein Absinken des ohnehin geringen Selbstversorgungsgrades mit Obst und Gemüse in Deutschland bewirken, so Wichert.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt die Lohnuntergrenze zwölf € pro Stunde. Bei seiner Einführung 2015 betrug sie 8,50 € und ist seitdem mehrfach angepasst worden. Diese regelmäßige Anpassung ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betraf die letzte Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 rund 22 % aller Beschäftigungsverhältnisse.

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