Entgegen der Absichtsbekundung im eigenen Koalitionsvertrag wollen die Minister im Bundeskabinett die Mittel in der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) nicht aufstocken, sondern drastisch kürzen.
Um rund ein Viertel soll der Bundesetat in diesem Bereich zusammengestrichen werden, und die Sonderrahmenpläne „Förderung der ländlichen Entwicklung“ und „Ökolandbau und biologische Vielfalt“ sollen 2024 gleich ganz wegfallen, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Damit stünden allein vom Bund etwa 300 Mio. € weniger zur Verfügung, zeigt sich der Landesbauernverband aus Niedersachsen ernüchtert.
„Uns Landwirten und unseren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum droht sogar noch deutlich mehr Geld verloren zu gehen – durch die zusätzlich wegfallenden Kofinanzierungsmittel der Länder könnte der ländliche Raum bis zu 500 Mio. € verlieren“, mahnt Landvolk-Vizepräsident Manfred Tannen.
Angesichts der geplanten Mittelkürzungen könne er nur „mit dem Kopf schütteln“, wenn er die herausfordernden Aufgaben denke, mit denen der ländliche Raum konfrontiert sei: der demografische Wandel, Digitalisierung und Energiewende oder die Bekämpfung und Anpassung an den Klimawandel. Die Liste an Herausforderungen – insbesondere im Bereich der Landwirtschaft – ließe sich noch fortsetzen. Tannen weiter: „Deshalb ist der angesetzte Rotstift bei der GAK das völlig falsche Signal.“
Verlässlichkeit und Planungssicherheit unerlässlich
Nach Ansicht des Landvolks braucht es lebendige, lebenswerte und wettbewerbsfähige ländliche Räume für eine starke Landwirtschaft und deshalb verlässliche Förderprogramme, um diese zu entwickeln. Die dafür notwendige Planungssicherheit bei der Finanzierung muss gewährleistet sein.
Tannen erinnert daran, dass die GAK Kernbestandteil des deutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ist. „Die geplanten Kürzungen gefährden die bisherigen Anstrengungen, für gleichwertige Lebensverhältnisse in den heterogen entwickelten Regionen Deutschlands zu sorgen“, so der Landwirt. „Schaue ich allein in meine Heimatregion entlang der Nordseeküste Niedersachsens, haben wir uns auch dank der Förderung über die GAK in den zurückliegenden Jahren erfolgreich in wichtigen Wirtschaftsfeldern wie Landwirtschaft und Tourismus weiterentwickelt. Diese Etappenerfolge dürfen nicht gefährdet werden.“
Jeder Euro Förderung bringt 7 € an Investitionen
Eine Mittelkürzung der GAK um fast 300 Mio. € wäre eine fatale Fehlentscheidung. Im laufenden Jahr 2023 stellt der Bund für die GAK noch gut 1,1 Mrd. € Bundesmittel zur Verfügung. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder entfaltet die GAK laut Bauernverband eine enorme Hebelwirkung, denn jeder Euro Förderung bewirke bis zu 7 € an privaten Investitionen im ländlichen Raum.
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Brandenburg verliert 44 Mio. € und stoppt Bewilligungen
Hart getroffen wird von der Kürzung auch Brandenburg: So könnte es 44 Mio. € weniger geben, die GAK sei damit nur noch 56 Mio. € stark. Das Agrar-Umweltministerium sieht sich deshalb gezwungenen, ab sofort nur bereits eingegangene Verpflichtungen und solche für die ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen wurde, zu finanzieren. Lediglich Anträge für Maßnahmen zur Wolfsprävention als Gefahrenabwehr können weiterhin gestellt und bewilligt werden. Auch alle Vorhaben aus dem europäischen ELER–Programm werden weiter gefördert.
Ausgenommen vom Bewilligungsstopp sind:
- bereits eingegangene Verpflichtungen, auch solche für die ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen wurde,
- Maßnahmen zur Wolfsprävention als Gefahrenabwehr sowie
- alle ELER-finanzierten Vorhaben, die aus GAK-Mitteln kofinanziert werden.