Am 1. Oktober 2022 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 12 € je Stunde steigen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Der Entwurf muss aber noch durch den Bundestag. Die Zeit bis dahin nutzen der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer und die Arbeitgebervereinigung im Rheinischen Landwirtschaftsverband, um diese neue Belastung für die Höfe zu verhindern – oder zumindest aufzuschieben.
So bekam der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, nun einen Brief von den beiden Organisationen, in dem er aufgefordert wird, sich für eine Verschiebung der Anhebung, eine Übergangsregelung für die Landwirtschaft mit maßvollen Anhebungsstufen sowie andere auf politischem Wege festzulegende finanzielle Entlastungen für den landwirtschaftlichen Sektor einzusetzen. Das Bundesagrar- und das Bundesarbeitsministerium hätten auf die früheren Bitten ja nicht gehört.
Rheinländer nicht mehr wettbewerbsfähig
Provinzialverbandspräsident Christoph Nagelschmitz wies darauf hin, dass der Anbau der meisten Sonderkulturen sehr arbeitsintensiv sei. „Kulturen, wie die Einlegegurke oder das Beerenobst müssen in der Erntesaison täglich von Hand geerntet werden. Eine Mechanisierung der Ernte ist nicht möglich, da die Früchte druckempfindlich sind und/oder keine geeignete Technik existiert, die eine Qualität des Ernteguts ermöglicht, die den Anforderungen des Handels entspricht“, so der Präsident.
Und Wolfgang Wappenschmidt von der Arbeitgebervereinigung mahnt, dass die rheinischen Sonderkulturanbauer trotz der günstigen Anbaubedingungen einen immer größer werdenden wirtschaftlichen Druck spürten. Konkurrenten aus Süd- und Osteuropa, Nordafrika und Südamerika drängten mit großer Wucht auf den deutschen Markt. Sie böten dem Handel etwa Obst und Gemüse zu Preisen an, mit denen der deutsche Anbau nicht konkurrieren könne.
So sei der Anbau von Einlegegurken in Deutschland bereits fast verschwunden. Der Anbau von Himbeeren und Heidelbeeren stehe kurz vor dem Aus. Die Transportkosten spielten offenbar keine Rolle. Die stetige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland spiegelten sich deshalb in den wirtschaftlichen Ergebnissen der Sonderkulturbetriebe wider: „Die Rentabilität sinkt rapide“, so Nagelschmitz und Wappenschmidt.
Aufgabewelle droht
Viele Betriebsinhaber dächten über eine Aufgabe ihrer Tätigkeit nach, schreiben Nagelschmitz und Wappenschmidt an Stegemann weiter. Konkurrenten aus den oben aufgeführten Regionen arbeiteten mit Stundenlöhnen, die nur einen Bruchteil des deutschen Mindestlohnes betrügen. Hinzu kämen wesentlich niedrigere Sozial- und Umweltstandards, die ebenfalls Kosten einsparten. Von daher könnten diese Konkurrenten dem Handel wesentlich günstigere Angebote unterbreiten.
Selbst, wenn der Handel bereit sei, den Verbrauchern regional erzeugte Ware anzubieten, griffen diese trotz aller Lippenbekenntnisse für regional und nachhaltig erzeugte Nahrungsmittel zum großen Teil zu den billigeren Importen. „Regional erzeugte Produkte bleiben liegen oder werden vom Handel erst gar nicht mehr geordert“, kritisierte Nagelschmitz.
Die nun gebilligte Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes würde eine Lohnerhöhung um ca. 25 % innerhalb von 9 Monaten bedeuten. „Eine solche Erhöhung der Lohnkosten können die Sonderkulturbetriebe nicht verkraften! Erschwerend käme hinzu, dass die Lohnanhebung mitten in der Hauptsaison der Betriebe umzusetzen wäre“, konstatierte Wappenschmidt. Er droht: Die Anhebung des Mindestlohnes hätte massive Folgen für die Verfügbarkeit von regional erzeugten Nahrungsmitteln.
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Auch Brandenburg schlägt Alarm
Gurke verteuert sich um 32 %!
Gute Bezahlung ist unser Anspruch, aber sie muss auch von unseren Betrieben erwirtschaftet werden können“, empört sich auch Brandenburgs Bauernpräsident Henrik Wendorff. Und LBV-Vizepräsident Heiko Terno rechnet vor: „Die Rohware Gurke verteuert sich mit Lohnangleichung, Energie- und Betriebsmittelkosten um 32 %. Das ist ein Preisanstieg für regional erzeugte Ware, den das abnehmende verarbeitende Werk in Golßen/ Spreewald, emotionslos mit der bereits verkaufsfertig konservierten Ware aus China vergleichen wird und gegebenenfalls austauschen kann.“
Wendorff erinnert, dass in der Brandenburger Landwirtschaft ständige Anstellungsverhältnisse familienfremder Arbeitskräfte mit einem gesetzlich geregelten Arbeitgeberanteil zum Bruttolohn überwiegen. „Wir brauchen daher von staatlicher Seite weitsichtige Entlastungsmodelle für Unternehmen im ländlichen Raum, um sie als attraktiven Arbeitgeber vieler Beschäftigter jenseits der städtischen Ballungsgebiete zu halten. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der regierenden Parteien, regionale Wertschöpfungsketten zu stärken und zum Erhalt ländlicher Strukturen beizutragen.“