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topplus Vor Agrarministerkonferenz

Özdemir will EU-Entscheidung zu Stilllegung und Fruchtwechsel „prüfen“

Bundesminister Özdemir will genau prüfen, welche Ausnahmeregeln der Bund bei der GAP nutzen will. Die EU-Kommission räumt den EU-Mitgliedern ein, 2023 auf Stilllegung von Ackerland zu verzichten.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Entscheidung der EU-Kommission, bestimmte Konditionalitätsregeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2023 auszusetzen, will der Bundeslandwirtschaftsminister, Cem Özdemir (Die Grünen), in seinem Haus prüfen. „Wir werden pragmatische Entscheidungen treffen und sie vorher genau auf Nutzen und Kosten abklopfen. Wie die Kommission unterstreicht, sind Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit zwei Seiten einer Medaille, ein Gegeneinander-Ausspielen wird es mit mir nicht geben“, erklärte Özdemir in einer Pressemitteilung.

Über „effiziente Verwendung von Lebensmitteln“ diskutieren

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Das folgende Jahr müsste man dazu nutzen, um intensiv über eine effizientere Verwendung der heimischen Ernten zu diskutieren. Das schließe auch die Reduzierung der Anbauflächen für Tierfutter, den Kampf gegen Lebensmittelverschwendung oder die Agrarkraftstoffproduktion ein, so Özdemir.

Özdemir hatte sich bereits in Brüssel für eine einmalige Aussetzung der künftigen Fruchtwechsel-Regelung (GLÖZ 7) ausgesprochen, damit im Anbaujahr 2022/23 noch einmal Weizen auf Weizen auf derselben Fläche angebaut werden kann.

Vorwurf an EU-Kommission

Mit Blick auf eine Ausnahme der Stilllegung sagte Özdemir gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung: "Was Brüssel anbietet, ist mit Vorsicht zu genießen. Anstatt selber die Verantwortung für einenachhaltige Agrarpolitik zu übernehmen, schiebt die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten vors Loch." Mit der Entscheidung entziehe sich die Kommission dem Unmut mancher Landwirte über bestimmte Nachhaltigkeitsziele und überlässt die Abwägung zwischen Kosten und Nutzen den Mitgliedsstaaten.

Vor Sonder-AMK: Unions-Ministerinnen für Ausnahme

Kurz vor der anberaumten Sondersitzung der Agrarminister der Bundesländer (Sonder-AMK) am kommenden Donnerstag zeigten sich die Landwirtschaftsministerinnen aus Bayern, Niedersachsen und NRW (alle Union) deutlich entschlossener: Sie traten für eine komplette Umsetzung der Vorschläge aus Brüssel ein.

Bayern Agrarministerin Michaela Kaniber sprach von einer „guten Nachricht aus Brüssel.“ Ihre Kollegin aus Niedersachsen, Barbara Otte-Kinast hält das Votum der EU-Kommission für eine „vernünftige Entscheidung“. „Wir können keinem hungernden Menschen in der Welt erklären, dass wir ab 2023 in der EU vier Prozent der Ackerfläche bewusst nicht bestellen. Es geht darum, kurzfristig eine Notsituation zu lösen ohne die langfristigen Ziele für das Klima und die Biodiversität aus den Augen zu verlieren“, kommentiert Otte-Kinast.

Agrarsprecher der Unionsfraktion: "Ausnahme 1:1 umsetzen"

Eine vollständige Umsetzung der EU-Entscheidung fordern auch die Agrar-Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger und Albert Stegemann. „Die Entscheidung der EU-Kommission, die Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerflächen auszusetzen, ist der richtige Schritt. Jetzt muss Minister Özdemir diese notwendige agrarpolitische Kehrtwende rasch in Deutschland 1:1 umsetzen", so Stegemann.

Häusling: „unsinnig, kontraproduktiv und überflüssig“

Der Agrarsprecher der EU-Grünen, Martin Häusling, bezeichnet die Entscheidung der EU-Kommission als „unsinnig, kontraproduktiv und überflüssig“. „Damit verabschiedet sich die Kommission endgültig von ihren vollmundigen Ankündigungen zum Schutz der Artenvielfalt“, meint Häusling.

Lakner: „Kopfschütteln“

Auch Agrarökonom Sebastian Lakner von der Universität Rostock reagiert mit Unverständnis auf die Entscheidung aus Brüssel. Auf Twitter schreibt er: „Die Lösungen der EU-Kommission erzeugen bei mir nur Kopfschütteln.“ Damit würden wichtige ökologische Maßnahmen der GAP aufgegeben.

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