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Auch Landwirte betroffen

Pauschalierung, Abschreibung und Co: Bremsen die Bundesländer das Wachstumschancengesetz aus?

Das für Unternehmen und Landwirte wichtige Wachstumschancengesetz könnte einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zufolge zum Steuergrab für die Kommunen werden.​ In den Bundesländern regt sich Widerstand.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Ampelkoalition hat mit dem Wachstumschancengesetz ein ehrgeiziges Ziel vor Augen: Sie möchte die deutsche Wirtschaft deutlich stärken (Hintergrundinfos finden Sie hier: Das könnte sich für Landwirte ändern). Eine bisher unveröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft, aus der die Rheinische Post (RP online) zitiert, kommt jedoch zu einem ernüchternden Ergebnis: Das Gesetzespaket werde das Wachstum kaum ankurbeln - und zwar lediglich um 0,05 Prozent pro Jahr. Dem mageren Ergebnis stünden zudem überproportionale Steuer-Mindereinnahmen gegenüber, die vor allem die Kommunen belasten. Es drohe eine Überforderung der Städte und Gemeinden.

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Die Kosten des Wachstumschancengesetzes sollen sich der Bund, die Länder und Kommunen teilen. Laut RP online wollen die Bundesländer das Gesetz im Bundesrat daher auch so nicht absegnen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Die parlamentarischen Beratungen zum Wachstumschancengesetz haben bereits begonnen. Vieles deutet darauf hin, dass die 2. und 3. Lesung im Bundestag am 17. November 2023 stattfindet. Am 15. Dezember steht laut Plan die entscheidende Bundesratssitzung an.

Hans-Jürgen Thies, Bundestagsabgeordneter der CDU, kann die Bedenken der Bundesländer und Kommunen grundsätzlich nachvollziehen. Er weist jedoch auch auf das enge Zeitfenster und den "enormen" Handlungsdruck hin, die Wirtschaft zu unterstützen. "Sollte der Bundesrat tatsächlich Mitte Dezember den Vermittlungsausschuss einschalten, könnte das Gesetz vermutlich nicht am 1.1.2024 in Kraft treten", so der Finanzpolitiker gegenüber top agrar. Das hätte schwerwiegende Folgen. Ob der Bundesrat dafür die Verantwortung übernehmen möchte, ist fraglich.

Trotz aller Kritik sende das Gesetz im Großen und Ganzen die richtigen Signale und enthalte viele positive Aspekte, so Thies. Gleichzeitig sieht er jedoch auch noch Korrekturbedarf. Denn in dem Gesetzespaket schlägt die Regierung auch einen neuen Pauschalierungssatz für Landwirte von 8,4 % vor. Aktuell beträgt dieser 9 %. Zwar müsse die Regierung jedes Jahr den Satz überprüfen und ggf. korrigieren. Der Vorschlag der Regierung leite sich aber aus einer Datengrundlage ab, die nicht nur pauschalierende Landwirte enthalte. Das sei jedoch Voraussetzung für ein faires Ergebnis.

Pauschalierungssatz sorgt für Unmut

Grund für die Verzerrung: In die Berechnungen fließen die Umsätze aus drei zurückliegenden Jahren ein. Für 2024 sind das die Daten aus 2019, 2020 und 2021. Seit 2022 dürfen allerdings nur Betriebe pauschalieren, deren Nettoumsatz nicht mehr als 600.000 Euro pro Kalenderjahr beträgt. Somit pauschalieren derzeit weniger Betriebe als in den Jahren 2019 bis 2021. Erst im Jahr 2026 wird diese Unwucht in den Berechnungen wieder verschwinden. "Wir als Opposition werden auf eine Korrektur oder ein Aussetzen der Vorsteuerkorrektur pochen", sagt Thies. Er räumt jedoch ein, dass die Aussichten auf Erfolg angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag eher gering sind. Wie stark der Pauschalierungsvorteil für Landwirte durch die geplante Änderung sinken könnte, können Sie hier nachlesen: Ackerbau, Kühe und Schweine - für viele Landwirte wird Pauschalieren jetzt zum Verlustgeschäft.

Das Wachstumschancengesetz beinhaltet auch eine Prämie für Betriebe, die in besonders umweltfreundliche Technik investieren möchten. Nach derzeitiger Lage dürfen Landwirte diese aber nicht in Anspruch nehmen. Der Grund: Wenn die Regierung auch Landwirten die Investitionsprämie zahlen würde, müsste sie dies zunächst mit der EU abstimmen. "Diesen Aufwand will man offensichtlich vermeiden", so Thies. Er fügt hinzu: "Diese Ungleichbehandlung ist nicht hinnehmbar und wir als CDU-CSU-Fraktion werden auf eine Korrektur drängen."

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