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Investitionsprämien und Steuern

Wachstumschancengesetz lässt Land- und Forstwirte weiter außen vor - Verbände toben

Land- und Forstwirtschaftsbetriebe haben laut dem Entwurf zum Wachstumschancengesetz weiter kaum eine Möglichkeit auf Investitionsprämie. Fachverbände sehen dringenden Änderungsbedarf.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit dem Wachstumschancengesetz will die Bundesregierung Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness verbessern. Der Gesetzentwurf enthält rund 50 Einzelmaßnahmen, um vor allem die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken. Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft haben nach aktuellem Stand aber wenig davon.

Land- und Forstwirtschaft benachteiligt

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Das ruft erneut die entsprechenden Fachverbände auf den Plan: In einem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages fordern der Deutsche Bauernverband (DBV), der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen, die Familienbetriebe Land- und Forst und der Zentralverband Gartenbau (ZVG) weitere Anpassungen im Sinne des Berufsstandes.

Aus Sicht der Verbände werde die Land- und Forstwirtschaft erheblich vernachlässigt. So sollen land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe mit Primärerzeugung, die seit langem ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten, faktisch von der geplanten Investitionsprämie ausgeschlossen werden, nur um eine europarechtliche Einzelnotifizierung zu vermeiden. Diese gravierende Benachteiligung innerhalb der Wirtschaftszweige sei inakzeptabel, so die Verbände.

Pauschalierungssteuersatz muss bei 9 % bleiben

Deshalb fordern DBV, ZVG, Buchführungsverband und die Familienbetriebe Land und Forst, dass den Betrieben äquivalente steuerliche Instrumente zur Verfügung gestellt werden, wie die Entfristung der Tarifglättung und die Anhebung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge in § 7g EStG. So sollen auch die Land- und Forstbetriebe sowie Gärtner eine reelle Chance auf die Investitionsprämie erhalten. Konkret soll die Gewinngrenze für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen gemäß § 7g EstG von bisher 200.000 auf 300.000 € angehoben werden.

Ebenso ist die beabsichtigte weitere Absenkung des Pauschalierungssteuersatzes von 9,0 % auf 8,4 % für die Unterzeichner das falsche Signal, um die aktuelle Vorsteuerbelastung der in der Pauschalierung verbliebenen land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betrieben realitätsgerecht zu berücksichtigen. Eine solche deutliche und bewusst erfolgte Benachteiligung der pauschalierenden Landwirte durch Verzerrungen im Berechnungssystem und die Definition der Berechnungszeiträume ist für sie nicht hinnehmbar und abzulehnen. Stattdessen wird die Beibehaltung des aktuellen Durchschnittssteuersatzes von 9 % verlangt.

PV-Flächen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen zuordnen

Daneben weisen die Verbände erneut auf das bestehende steuerliche Hindernis beim Ausbau der Erneuerbaren Energien hin. Hier bedarf es aus Sicht der Verbände und auch des Bundesrates dringend einer steuerrechtlichen Klarstellung, dass eine mit einer PV-Freiflächenanlage bebaute landwirtschaftliche Fläche bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungssteuer weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleibt.

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