Das Europäische Parlament hat die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Populationen von Wölfen und die durch ihre Angriffe verursachten Schäden besser zu überwachen. In einer am Donnerstag verabschiedeten Entschließung verlangen die Parlamentarier von der EU-Kommission, den Schutzstatus bestimmter Arten anzupassen, sobald der gewünschte Erhaltungszustand erreicht ist.
Der Erhaltungszustand des Wolfes auf paneuropäischer Ebene rechtfertige bereits seine Abschwächung, heißt es in der Entschließung. Die Abgeordneten fordern die Kommission und die Mitgliedsstaaten außerdem auf, "wissenschaftlich zu ermitteln, welche Präventivmaßnahmen am besten geeignet sind, um Angriffe zu reduzieren".
Entschädigung erleichtern
Die Abgeordneten betonen, dass die Entschädigung von Viehzüchtern im Falle eines Angriffs von Land zu Land variiert und dass die Landwirte nicht immer eine vollständige Entschädigung für den erlittenen Schaden erhalten. Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, "eine Änderung ihrer Agrarleitlinien in Betracht zu ziehen, um die Entschädigung für Schäden durch Großraubtiere als staatliche Beihilfe zu erleichtern".
Streit um Schutzstatus
Vor allem um den Schutzstatus des Wolfes gab es im Vorhinein Auseinandersetzungen im Parlament. Der österreichische Grünen-Abgeordnete Thomas Waitz etwa hält es für unnötig, den Schutzstatus abzuschwächen: „Wölfe haben einen positiven Einfluss auf die Biodiversität und ihr Schutz ist zentral für die Erhaltung der Artenvielfalt in Europa. Der Wolf regelt das natürliche Gleichgewicht der Arten im Wald“, so Waitz.
Waitz‘ Landsmann Alexander Bernhuber von der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) hatte sich gemeinsam mit seiner Parteikollegin Simone Schmiedtbauer dafür eingesetzt, den Schutzstatus des Wolfs neu zu bewerten.
„Nicht der Wolf ist vom Aussterben bedroht, sondern unsere heimische Alm- und Weidewirtschaft. In dem Forderungskatalog, den wir am Donnerstag im Europäischen Parlament beschließen, wird die Bedrohung unserer kleinstrukturierten Landwirtschaft durch die Ausbreitung der Wölfe klar unterstrichen“, sagte Bernhuber vor der Abstimmung in Straßburg.
Habitat-Richtlinie regelt Wolfsschutz
Seit 1992 legt die EU in der „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ (FFH) Natura 2000 Schutzgebiete fest und regelt, welche Tiere und Pflanzen mit welchen Maßnahmen geschützt werden. Neben dem Europaparlament hatten auch die EU-Agrarminister für eine Reform der FFH-Richtlinie plädiert.
Der Wolf ist im Anhang der FFH-Richtlinie als „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ gelistet. Das bedeutet, dass „alle absichtlichen Formen des Fangs oder der Tötung von […] Exemplaren dieser Arten“ verboten sind. Dazu gibt es nur wenige Ausnahmen.
Das gilt vorerst unverändert. Die Entschließung des Parlamentes ist jedoch ein Signal an die EU-Kommission, dass sie Vorschläge der Änderung der FFH-Richtlinie unterbreiten sollte.