Die EU-Kommission will bald konkrete Pläne vorlegen, wie sie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) über 2024 hinaus vereinfachen will. Medienberichten zufolge will die oberste EU-Behörde bereits am Freitag vorlegen, was Sie genau ändern möchte.
Erste Einblicke liefert ein interner Entwurf, des Vorschlages, den die Umweltorganisation ARC 2020 zuerst veröffentlichte. Daraus geht hervor, dass die EU-Kommission vor allem die Standards zum guten und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) ändern möchte.
GLÖZ 8-Stilllegung nur noch freiwillig
Für das Erntejahr 2024 hatte die EU-Kommission die in der Landwirtschaft unbeliebte Pflichtbrache (GLÖZ 8) bereits ausgesetzt. Dem internen Dokument zufolge will die Kommission die Pflichtbrache bis zum Ende der aktuellen GAP-Periode im Jahr 2027 abschaffen.
Stattdessen sollen sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, eine Öko-Regelung zu entwerfen, die Landwirte zusätzlich zur Basisprämie entlohnt, wenn Sie Flächen stilllegen oder Landschaftselemente anlegen. In Deutschland gibt es so eine Öko-Regelung bereits.
GLÖZ 7-Fruchtwechsel
Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Fruchtwechsel unter GLÖZ 7 weniger streng auszulegen. Landwirte sollen demnach statt eines echten und schlaggenauen Fruchtwechsels mit einer Anbaudiversifizierung GLÖZ 7 erfüllen können.
Neue Regel fürs Dauergrünland?
Bereits Ende Februar hatte die EU-Kommission angekündigt, die Regeln zum Grünlandumbruch im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu lockern. Wie genau, lesen Sie hier:
Mehr Flexibilität für EU-Mitglieder
Bei den GAP-Auflagen zum Erosionsschutz, Mindestbodenbedeckung im Winter und zum Fruchtwechsel (GLÖZ 5, 6 und 7) will Brüssel den Mitgliedstaaten überdies kurzfristigere Ausnahmen ermöglichen.
Gerade der GLÖZ 6-Standard zur Mindestbodenbedeckung hätte zu einer „Landwirtschaft nach Kalenderblatt“ geführt, gesteht die Kommission in ihrem internen Papier ein. Die aktuelle Regel berücksichtige Wetter und andere Praxisbedingungen zu wenig.
Kleine Betriebe, keine Kontrollen
Landwirte mit weniger als 10 ha Betriebsfläche will die EU-Kommission komplett von Kontrollen der GAP-Auflagen, der sogenannten Konditionalität, befreien. Laut dem öffentlich gewordenen Entwurf sind das immerhin 65 % der Subventionsempfänger.
Was kommt noch vor der Wahl?
Ob die Vorschläge noch vor der EU-Wahl verabschiedet werden, ist unklar. Bereits am Montag soll der EU-Agrarkommissar das Kommissionspapier den EU-Mitgliedstaaten vorstellen. Am Dienstag spricht er im Agrarausschuss des Europaparlamentes.
Sowohl die EU-Länder als auch die Parlamentarier müssten die Kommissionsvorschläge in wenigen Wochen „durchwinken“, damit die GAP-Änderungen noch vor der EU-Wahl das Licht der Welt erblicken.