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Transport lebender Zuchttiere in Drittstaaten ab Juli 2023 nicht mehr zulässig

Ab Juli 2023 gelten deutsche Veterinärbescheinigungen für Exporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen zur Zucht in Länder außerhalb der EU nicht mehr.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium verschärft die Regelungen zu Tiertransporten aus Deutschland in Drittländer nochmals deutlich. Wie heute bekannt wurde, hat das Agrarressort deutsche Veterinärbescheinigungen für Exporte lebender Rinder, Schafe und Ziegen zur Zucht mit Wirkung zum 1. Juli 2023 zurückgezogen. Zuvor wurden bereits entsprechende Veterinärbescheinigungen für alle Mast- und Schlachttiere aus Deutschland in Länder außerhalb der EU zurückgenommen.

Mit dem Zurückziehen der Veterinärbescheinigungen für lebende Wiederkäuer zu Zuchtzwecken können diese ab dem Stichtag 1. Juli 2023 nicht mehr verwendet werden. Statt des Transports lebender Tiere zur Zucht wird der Fokus künftig absehbar noch mehr darauf liegen, genetisches Material auszutauschen bzw. die Tierzucht bei Handelspartnern zu verbessern.

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Beitrittsländer ausgenommen

Wie eine Sprecherin des BMEL gegenüber top agrar konkretisierte, bezieht sich das Zurückziehen der Papiere auf alle bestehenden bilateralen Veterinärbescheinigungen für den Export von Wiederkäuern zu Zuchtzwecken zum 1. Juli 2023 in Drittländer, mit Ausnahme der EU-Beitrittskandidaten.

Diese Entscheidung des Bundesressorts betrifft demzufolge die Veterinärbescheinigungen für folgende Staaten: Ägypten (Zuchtrinder), Algerien (Zuchtrinder), Irak (Zuchtrinder), Iran (Zuchtrinder), Israel (Zuchtschafe/ -ziegen), Jordanien (Zuchtrinder und Zuchtschafe/-ziegen), Libanon (Zuchtrinder), Libyen (Zuchtrinder), Marokko (Zuchtrinder), Tunesien (Zuchtrinder) und Vereinigte Arabische Emirate (Zuchtrinder).

Das Zurückziehen bilateral abgestimmter Veterinärbescheinigungen ist laut der Sprecherin eine Maßnahme des BMEL, die nicht mit der Durchführung der EU-Tierschutztransportverordnung und der Erteilung von Transportgenehmigungen verknüpft ist. Die Aufgabe der Bundesländer, die Anforderungen der EU-Tierschutztransportverordnung zu kontrollieren und über die Erteilung von Transportgenehmigungen zu entscheiden, besteht unverändert fort.

Özdemir sieht jetzt Brüssel gefordert

„Wir können nicht länger zusehen, wie Tiere auf langen Transporten leiden oder qualvoll sterben. Deshalb begrenzen wir die Transporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU, soweit wir das selbst können“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir heute in Berlin. Damit nationale Beschränkungen nicht umgangen werden, braucht es nach seiner Überzeugung aber auch dringend bessere gemeinsame Regeln in Europa.

Auch andere EU-Länder fordern Verschärfungen

Wie das BMEL weiter erläuterte, will die Bundesregierung mit Maßnahmen wie diesen den Tierschutz beim Transport weiter stärken. Bundesminister Özdemir hat sich daher bereits in Brüssel für ein EU-weites Verbot von Langstreckentransporten eingesetzt. Dazu hatte er im Juli - im Schulterschluss mit seinen Amtskollegen aus Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Schweden - ein Positionspapier zum Tierschutz beim Transport an die EU-Kommission gerichtet, um auf die Dringlichkeit einer Anpassung des EU-Tiertransportrechts hinzuweisen.

„Es ist keinem Tier geholfen, wenn nationale Verbote umgangen werden, indem Tiere zunächst in einen anderen Mitgliedstaat gebracht werden, um sie von dort aus in Drittländer zu exportieren“, betonte Özdemir. Er ruft die Europäische Kommission auf, nun schnell zu handeln und allgemeingültige Regelungen einzuführen.

Nächstes Jahr neues EU-Gesetz

Die derzeitigen EU-Rechtsvorschriften für allgemeine Tiertransporte traten 2005 in Kraft. Im Rahmen der Farm to Fork-Strategie will die EU-Kommission diese Vorgaben reformieren und mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abstimmen. Einen Gesetzesvorschlag will die Kommission im zweiten Halbjahr 2023 vorlegen.

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