Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und die Länder lassen weiter auf den deutschen Strategieplan zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) warten. Der Plan sei noch nicht bei der EU eingereicht. Das BMEL wolle aber eine Frist bis zum 21. Februar einhalten, heißt es zu Beginn der Woche aus dem BMEL gegenüber top agrar.
Eigentlich hätte der Strategieplan bis zum 31.12.21 bei der EU sein müssen. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat die Frist auch eingehalten. Deutschland hatte sich wegen des Regierungswechsels mehr Zeit erbeten.
Mit der verspäteten Einreichung hält Deutschland die gesamte EU auf. EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hatte im Januar gesagt, eine Prüfung der Strategiepläne durch die EU-Kommission beginne erst, wenn die Pläne aller EU-Staaten vorlägen.
Bereits jetzt wird in Brüssel darüber spekuliert, dass sich die Genehmigung der GAP-Strategiepläne bis mindestens in den September 2022 ziehen könnte. Damit könnte es knapp werden, ob die Landwirte zur Herbstaussaat 2022 wissen, wie die Details für die Agrarzahlungen 2023 aussehen.
Rukwied fordert Planungssicherheit bis Sommer 22
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bangt daher um die Planungssicherheit der Betriebe. „Wir Landwirte haben kein Verständnis dafür, dass der Entwurf des deutschen GAP-Strategieplans noch immer nicht zur Genehmigung bei der EU eingereicht worden ist. Für uns Landwirte ist es entscheidend, dass wir spätestens im Sommer 2022 für unsere Anbauplanung Klarheit über die Förderbedingungen haben“, sagte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied am Dienstag.
Zudem fordert Rukwied noch Korrektur- und Nachbesserungsbedarf in der GAP ab 2023 ein. Der DBV hält vor allem die Pflichtvorgaben für den Erhalt der Basisprämie (Konditionalität) für zu weitgehend. Er droht damit, dass diese dazu führen könnten, dass Betriebe ganz aus der EU-Förderung aussteigen. Konkret erhofft sich der DBV noch Erleichterungen, etwa bei der Vorgabe, dass die geforderten 4 % Stilllegung in Selbstbegrünung gehalten werden müssen. Zudem sieht der DBV EU-rechtlich die Möglichkeit, Zwischenfrüchte oder Leguminosen zumindest in Teilen an den 4 % Stilllegung anrechnen zu können.
Eco-Schemes zu wenig attraktiv
Auch die freiwilligen Eco-Schemes, mittels derer Betriebe ihre Prämie aufstocken können, sieht der DBV als zu wenig attraktiv an. Dies betreffe insbesondere Milch- und Futterbau-, Ökolandbau- sowie Sonderkulturbetriebe. Weil für sie die wirtschaftlichen Anreize fehlten, könnten ganze Regionen die Maßnahmen nicht anwenden, moniert der DBV. Zudem würden einige der Eco-Schemes mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der Zweiten Säule kollidieren und großflächige Förderausschlüsse auslösen.
„Um einen Fehlstart durch fachliche Unwuchten zu verhindern, appelliere ich an die Verantwortung von EU, Bund und Ländern, die besonders kritischen Punkte im GAP-Strategieplan unverzüglich zu beheben, um einen praxistauglichen und damit erfolgreichen Start der GAP-Förderung ab 2023 nicht zu gefährden“, sagte Rukwied. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und die Ländern rief Rukwied dazu auf, die Landwirte intensiv in die Gestaltung praxistauglicher und attraktiver Förderkombinationen aus Eco Schemes (1. Säule) sowie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (2. Säule) einzubinden.
Ökobetriebe sehen sich benachteiligt
Auch die Ökolandwirtschaft weist erneut darauf hin, dass sie mit den bisherigen Vorgaben für die GAP-Umsetzung unzufrieden ist. „Die aktuellen Pläne, die in diesen Tagen festgeschnürt werden, benachteiligen Bio-Betriebe immens, anstatt sie zu unterstützten“, sagte Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des BÖLW am Dienstag bei der Vorlage der neuen Ökozahlen. Landwirtinnen und Landwirte setzten darauf, dass ihre Umweltleistungen, die sie mit Bio erbringen, auch künftig mit der GAP angemessen honoriert werden, so Röhrig weiter. Die Ökobetriebe monieren vor allem, dass einige Eco-Schemes für sie teilweise gar nicht nutzbar sind, weil dies eine Doppelförderung mit der Ökoförderung bedeute. Dies trifft zum Beispiel auf den Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz und die fünfgliedrige Fruchtfolge mit Leguminosen zu.