Neben dem Preiseinfluss, den ukrainische Getreide und Ölsaaten-Lieferungen in die EU haben, werden auch immer wieder Qualität und gesundheitliche Unbedenklichkeit der Rohwaren in Frage gestellt. Rückenwind erhalten solche Vermutungen durch vereinzelte Meldungen wie diese des Deutschlandfunks: Dänemark bestätigt Pestizid-Nachweis in ukrainischem Weizen
Auf Nachfrage von top agrar bestätigt das dänische Ministerium den Fall. Demnach wurde im Frühjahr 2023 der in der EU verbotene Wirkstoff Chlorpyrifos in ukrainischem Weizen in der Slowakei nachgewiesen. Der dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörde sind aber keine weiteren Vorfälle bekannt, und es besteht auch kein Importverbot für ukrainisches Getreide, so die Behörde.
BVL hat bisher keine Beanstandungen
In Deutschland befasst sich das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit dem Thema. Auf Nachfrage erklärt das BVL, dass bei Bedarf die Kontrollen von Importen aus Drittländern intensiviert werden dürfen. Das diene dem Verbraucherschutz und ist auch EU-rechtlich so vorgesehen.
Beispielsweise hat die Kommission nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln mit Ursprung oder Herkunft Japan festgelegt. Angesichts des Kriegs in der Ukraine beobachtet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) demnach aktuell die Lage vor Ort intensiver.
5.000 Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel
Zu der Frage nach Rückständen von Pflanzenschutzmitteln liegen dem BVL aus dem Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 Laborwerte von 15 Getreideproben (überwiegend Weizen- und Hirsekörner) mit gesicherter Herkunft aus der Ukraine vor. Die Proben wurden in 5000 Untersuchungen auf 880 Wirkstoffe analysiert. Ergebnis: Von 14 Wirkstoffen wurden quantifizierbare Rückstände nachgewiesen. Die gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzten Rückstandshöchstgehalte wurden aber bei keiner Probe überschritten.
20 Proben auf Kontaminanten untersucht
Zudem liegen noch Ergebnisse zu möglichen Kontaminanten wie Schimmel, Mycotoxine etc. vor. Dabei handelte es sich überwiegend um Weizen- und Hirsekörner mit gesicherter Herkunft aus der Ukraine. Bei den insgesamt 150 Untersuchungen auf 48 verschiedene Kontaminanten wurden von 13 Kontaminanten quantifizierbare Rückstände nachgewiesen. Auch hier wurde keine der Proben wegen Überschreitung der vorgeschriebenen Grenzwerte beanstandet.
BMEL liegen keine Auffälligkeiten vor
Das BMEL weist darauf hin, dass zur Einhaltung der EU-Vorschriften, die Behörden der Bundesländer risikobasiert amtliche Kontrollen durchführen müssen. „Aktuell liegt keine Veranlassung vor, von der allgemeinen Herangehensweise abzuweichen“, erklärt ein Sprecher des BMEL.
Kommt es bei den amtlichen Kontrollen der verantwortlichen Lebensmittelunternehmer zu Beanstandungen, müssen diese dem europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) mitgeteilt werden. In den Jahren 2022 und 2023 kam es laut RASFF insgesamt zu 87 Grenzzurückweisungsmeldungen zu Lebensmitteln (56 Meldungen) und Futtermitteln (31 Meldungen) aus der Ukraine. Die Grenzzurückweisungen erfolgten meist aufgrund von Schimmelpilzbefall sowie von Pestizidrückständen. Im Fall von Grenzzurückweisungen gelangt die Ware nicht auf den Binnenmarkt, erklärt das BMEL.
Zu Lebens- und Futtermitteln aus der Ukraine, die in der EU in den Verkehr gebracht wurden, ergab eine RASFF-Auswertung für 2022 insgesamt 25 Meldungen (3x Futtermittel, 22x Lebensmittel) und für 2023 insgesamt 60 RASFF-Meldungen (17x Futtermittel, 43x Lebensmittel). Die häufigsten Gefahren bei Lebensmitteln und Futtermitteln stellten Salmonellenbefunde dar (jeweils ca. 50 % der Meldungen).
Ukraine nicht auffälliger als andere Drittländer
Die Zahl und der Inhalt der Meldungen hinsichtlich der Ukraine weisen keine Auffälligkeiten gegenüber Meldungen, die andere Drittstaaten betreffen, auf. Der BMEL-Sprecher weist darauf hin, dass die zeitnahe Information der Mitgliedstaaten zeige, dass die bestehenden EU-Systeme gut funktionierten. Eine Übersicht über Meldungen im RASFF ist über den Link der EU-Kommission frei verfügbar.
QS erhöht Risikostatus für Ukraine-Mais
Neben der amtlichen Kontrolle betreibt auch die Wirtschaft u.a. über QS ein eigenes Monitoring, um die Qualität der Rohwaren abzusichern. Interessant ist, dass QS derzeit den Risikostatus von Mais aus der Ukraine für eine Belastung mit Aflatoxin B1 von niedrig auf mittel erhöht hat. Das bedeutet, Futtermittelunternehmen müssen mehr beproben als üblich. Wie QS mitteilt hat das aber eher mit Klimabedingungen zu tun, die nicht allein die Ukraine betreffen, aber auch mit schwierigen und längeren Transportwegen für den Mais, erklärt die QS-Sprecherin.
Die Beprobung von Rohwaren im Rahmen des QS-Futtermittelmonitoring erfolgt nach QS-Angaben risikoorientiert durch die Unternehmen. In 2023 zwar mehr Proben genommen als 2020, jedoch konnten keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden. Im Rahmen des QS-Futtermittelmonitorings werden die Futtermittel auf unterwünschte Substanzen (z.B. Mykotoxine, Pestizide, Dioxine und PCBs, PAK, Schwermetalle, Salmonellen, Tierische Bestandteile) analysiert.
Niedersachsen: Keine Auffälligkeiten in knapp 90 Proben
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium erklärt das Prozedere beim Umgang mit Futtermittelimporten: Grundsätzlich können pflanzliche Lebensmittel und Futtermitteln aus Drittländern ohne besondere Kontrolle in die Europäische Union eingeführt werden. Es sei denn, diese erlässt andere Vorschriften. Von Anfang Juni bis Mitte September 2023 habe es auf Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1100 besondere „Vorführpflichten“ für Importe bestimmter Waren (Weizen, Mais, Raps, Sonnenblumenkerne) aus der Ukraine gegeben. Im Zeitraum Juni bis August 2023 meldeten die Zollbehörden 140 Importsendungen mit insgesamt 202.000 Tonnen (Mais, Weizen, Raps) nach Niedersachsen.
Das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) kontrollierte 43 von diesen Importsendungen. Dabei wurden 89 Proben entnommen, die im Futtermittelinstitut Stade auf verschiedene Parameter untersucht wurden (Pflanzenschutzmittelrückstände, Mykotoxine, Schwermetalle, Polychlorierte Biphenyle, Mikrobiologie, botanische Reinheit). Ergebnis: Dabei wurden keine Auffälligkeiten der Getreidesendungen aus der Ukraine festgestellt.
Aktuell entsprechen die Kontrollen in Niedersachsen dem Niveau vor dem 24. Februar 2022. Die Kontrollen von Importen erfolgen nach geltender Rechtslage derzeit risikobasiert. Alle Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer müssen in der Lage sein, festzustellen, von wem sie ein Lebens- oder Futtermittel erhalten haben (Artikel 18 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 178/2002).
Warnungen werden veröffentlicht
Dazu werden alle notwendigen Daten zu Herkünften und Lieferungen bei allen betroffenen Unternehmen erfasst, um möglichst schnell und vor allem in einem einheitlichen Format betroffene Mengen zu erfassen, aus dem Markt zurückzuholen und / oder zu sperren, zu behandeln oder geeignet zu entsorgen.
Die Information der Öffentlichkeit erfolgt auf der Grundlage des § 40 Absatz 1 und 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Warnungen werden auf der Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht.
Ihre Meinung
Kontrollen der ukrainischen Importe finden auf verschiedenen Stufen durch zahlreiche Institutionen statt. Wie ist Ihre Meinung? Schreiben Sie uns gerne per Mail unter dem Stichwort „Rückstände Ukraine ab/br“ an redaktion@topagrar.com