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Ökofranken: Insolvenzverwalter will Schadenersatz gegen Mitglieder geltend machen

Die Mitglieder der insolventen Ökofranken eG sollen jetzt Schadenersatz zahlen, wenn sie kein Getreide an den Vermarkter geliefert haben. Ein Rechtsanwalt hält die Forderungen für nicht begründet.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Drama um den Vermarktungszusammenschluss für ökologisch-regionalen Landbau eG (kurz: Ökofranken eG) im oberfränkischen Welsberg geht in die nächste Runde. Ein Rechtsanwalt aus Bad Staffelstein hat in den letzten Tagen Schreiben an die Mitglieder der Genossenschaft verschickt, in denen er Schadenersatzansprüche wegen angeblicher Verletzung der Andienungspflicht geltend machen will.

Der Anwalt gibt an, durch den Insolvenzverwalter der Ökofranken Rechtsanwalt Gunther Neef mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Ökofranken beauftragt zu sein. „Meine Mandantin verfolgt die Verfahren auf Ordnungsgeld nicht mehr weiter, sondern hat mich beauftragt, Schadenersatzansprüche gegen Sie wegen Verletzung der Andienungspflicht geltend zu machen“, heißt es in dem Schreiben wörtlich.

Der Anwalt fordert die Adressaten auf, dass diese mit Fristsetzung 22.12.2023 vollständige Auskunft über die Menge und den Kaufpreis der an Dritte veräußerten landwirtschaftlichen Produkten in den Jahren 2020, 2021 und 2022 erteilen. Sollte die angeschriebenen Mitglieder dies ablehnen, werde er seiner Mandantin raten, umgehend Auskunfts- oder Stufenklage gegen den Adressaten zu erheben.

„Keine Auskunft erteilen“

Rechtsanwalt Jochen Drescher aus Leipzig, der Mitglieder der Ökofranken vertritt, hält die Schadenersatzforderungen für nicht begründet. Er rät den angeschriebenen Landwirten, keine Auskunft zu erteilen, sondern gegebenenfalls einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Bei der Festsetzung von Ordnungsgeld könne die Genossenschaft keine Auskunft verlangen, das Mitglied habe als „Beschuldigter“ keine Mitwirkungspflicht, sagt Drescher. Wegen der Insolvenz sei eine Durchsetzung der Andienungspflicht mit Ordnungsgeld ohnehin obsolet und wirksame Beschlüsse hierzu lägen nicht vor. Der Umweg eine Schadensersatzforderung sei wohl jetzt ein neuer Versuch, allerdings mit geringen Erfolgsaussichten für den Insolvenzverwalter.

"Originalvollmacht verlangen!"

Zunächst sollten betroffene Landwirte die Vorlage der Originalvollmacht verlangen. Da ein Anwalt nicht umsonst arbeite, habe der Insolvenzverwalter eventuell keinen Auftrag erteilt, den er auch im Misserfolgsfall bezahlen müsste. Das vorliegende Schreiben zähle zu den originären Aufgaben des Verwalters, die mit dessen Verwaltervergütung abgegolten sind, und daher müsse das Mitglied den beauftragten Anwalt auch nicht bezahlen.

Üblicherweise habe die Genossenschaft im Herbst den Anbau für das folgende Jahr abgefragt. Zudem habe das Mitglied bei Eintritt seine bewirtschafteten Flächen angegeben.

Ein Verkauf von Produkten ohne Grundlage in den Meldungen der Mitglieder wäre laut Drescher grob fährlässig, und ohne entsprechende Abfragen bzw. verlässliche Meldungen hätten dann Verkäufe unterbleiben müssen. Ein Landwirt sei nicht zum Anbau von Produkten, die die Ökofranken vermarktet hat, verpflichtet, weil Brache oder Eigenverbrauch ist ja weiterhin zulässig seien, ebenso der Anbau von Produkten, die Ökofranken nicht vermarktet hat. Schon aus diesem Grund bestehe keine Andienungspflicht. Einen Schaden habe Ökofranken dann selbst verursacht, wenn ohne verlässliche Liefergrundlage Verträge für künftige Lieferungen abgeschlossen werden.

„Andienungspflicht bedeutet nicht Verkauf“

Außerdem bedeute die in der Satzung der Ökofranken erwähnte Andienungspflicht nicht den Verkauf an die Genossenschaft, sondern lediglich, die Erzeugnisse „durch die Genossenschaft zum Verkauf anbieten zu lassen“. Somit sei die Genossenschaft lediglich Vermittler. In diesem Fall erhalte der Landwirt seinen Erlös vom Käufer und die Genossenschaft eine Verkaufsprovision, und der Landwirt bleibe Eigentümer bis zum Verkauf und trage nicht das Insolvenzrisiko der Genossenschaft.

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