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Wirtschaftsexperten mahnen Bundesregierung dringend zur Wirtschaftshilfe

Die Stimmung in der Wirtschaft ist schlecht. Wirtschaftsfachleute rufen die Regierung auf, endlich gegenzusteuern, die Schuldenbremse auszusetzen und Investitionen zu fördern.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Kosten steigen, die Konjunktur lahmt, die Stimmung ist mies. Dazu kommt eine sehr große Verunsicherung bei allen Firmen und Branchen. Am Mittwoch erst hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigt, die Konjunkturprognose seines Hauses für 2024 von 1,3 auf 0,2 % Wachstum abzusenken.

Führende Wirtschaftsexperten rufen die Bundesregierung daher zu entschiedenen Maßnahmen auf. So wünscht sich z.B. der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, deutlich stärkere Entlastungen durch das geplante Wachstumschancengesetz. Die Regierung sollte dabei vor allem kurzfristig die Investitionen erleichtern, z.B. durch Sofortabschreibung für alle beweglichen Wirtschaftsgüter. Auch eine technologieneutrale Investitionsprämie würde helfen. Stattdessen will die Ampel offenbar die ursprünglich geplante Entlastung auf gut 3 Mrd. € mehr als halbieren.

Ein Aussetzen der Schuldenbremse bringt der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, ins Gespräch. Er hält die Finanzpolitik von Minister Lindner für unzureichend und kritisiert die „Obsession“, mit der er an der Schuldenbremse festhält. Neben den hohen Zinsen sei dies aktuell eine starke Bremse für die deutsche Wirtschaft. Dabei müsste der Staat die Bürger und Firmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten stärker entlasten und selbst deutlich mehr investieren, so Fratzscher.

In Panik braucht jedoch niemand verfallen. Laut dem DIW-Präsidenten ist die anhaltende wirtschaftliche Schwäche Deutschlands nicht überraschend, sondern vor allem das Resultat des Ukrainekriegs. Er kritisiert, dass manche Firmenlenker und Politiker die Lage deutlich schlechter reden, als sie ist. Wirtschaft sei zu 80 % Psychologie.

Mehrwertsteuer grundsätzlich auf 16 % setzen?

Ifo-Präsident Clemens Fuest fordert derweil eine komplette Reform des Umsatzsteuergesetzes. Er wünscht sich einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 16 % anstelle der derzeitigen unterschiedlichen Sätze von 19 % und ermäßigt 7 %.

Eigentlich eingeführt, um Verbraucher zu entlasten, herrsche nun ein bunter Flickenteppich an unterschiedlichen, nicht immer verständlichen Besteuerungen, so der Fachmann. Der Münchner Merkur nennt einige Beispiele: Kuhmilch wird als Grundnahrungsmittel definiert und nur zu 7 % versteuert – Hafermilch aber nicht, dort gelten 19 %. Bei Trüffel fallen nur 7 % an, bei Süßkartoffeln sind es aber 19 %. Essen zum Mitnehmen wird mit 7 % besteuert, im Restaurant essen mit 19 %.

Laut Fuest verursacht dieses Wirrwarr nur Schaden. Es gebe riesige Abgrenzungsprobleme und durch die vielen Ausnahmen werde der Lobbyarbeit Tür und Tor geöffnet, mahnt er. „Wenn die Politik einer Interessengruppe nachgegeben hat, stehen gleich die nächsten auf der Matte.“

Laut dem Merkur scheut die Regierung aber solch einen Schritt: Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz würde wahrscheinlich zu einem Aufschrei führen. Denn dann würden zwar viele Dinge etwas billiger, aber auch häufig gekaufte Nahrungsmittel deutlich teurer werden.

„Natürlich gibt es da den Verteilungseffekt. Wenn man die Mehrwertsteuer senkt, profitieren die Reichen und die Armen, und wenn die Mehrwertsteuer bei jetzt mit sieben Prozent besteuerten Waren auf 16 % angehoben wird, werden die Haushalte mit weniger Einkommen stärker belastet“, sagt Fuest dazu der Zeitung. Das müsse der Staat dann durch Geldtransfers ausgleichen.

EU einigt sich auf Notfallinstrument

Die EU-Mitgliedstaaten haben unterdessen am Freitag nach intensiven Verhandlungen das Binnenmarktnotfallinstrument beschlossen. Es soll den EU-Binnenmarkt resilient gegen künftige Krisen und Lieferkettenschwierigkeiten aufstellen.

Laut Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner haben die EU und ihre Mitglieder ein Instrument an der Hand, um für künftige, heute noch unbekannte und ungeahnte Notfälle und Krisen vorzusorgen und auf diese erforderlichenfalls koordiniert, schnell und adäquat reagieren zu können. „Mit der Verordnung schaffen wir ein ausgewogenes Instrument, das effizient ist und gleichzeitig unnötige bürokratische Belastungen für Unternehmen und Verwaltung vermeidet“, sagte sie.

Um Versorgungsengpässen zu begegnen, kann die EU-Kommission unter Einbindung der Mitgliedstaaten u.a. auch Informationen von Unternehmen anfragen, die zur Bewältigung der Krise erforderlich sind, und die Produktion von bestimmten krisenrelevanten und strategisch wichtigen Waren für die EU empfehlen. Das Binnenmarktnotfallinstrument beinhaltet ebenfalls Anpassungen der harmonisierten Verfahren der Normung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung für sog. krisenrelevante Güter, um diese im Krisenfall schneller in Verkehr bringen zu können. Schließlich kann die EU-Kommission auf Bitten der Mitgliedstaaten oder gemeinsam mit diesen für die Bewältigung der Krise benötigte Produkte und Dienstleistungen zentral beschaffen.

Nach dem heutigen Beschluss der EU-Mitgliedstaaten muss das Binnenmarktnotfallinstrument noch formal im Europäischen Parlament angenommen werden.

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