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topplus Fall aus Kärten

Gerichtsurteil verbannt Siloballen von der Wiese

Absurdes Gerichtsurteil in Kärnten: Landwirte dürfen ihre Siloballen künftig nicht mehr in der freien Landschaft lagern. Wir zeigen die Details und die Folgen des Urteils.

Lesezeit: 4 Minuten

Anfang Oktober erhitzte ein absurdes Gerichtsurteil in Kärnten die Gemüter: Demnach darf ein Landwirt aus Kärnten seine Siloballen künftig nicht mehr auf einer Wiese außerhalb des Siedlungsgebietes lagern. Umweltschützer hatten den Landwirt angezeigt. Der Landwirt hat gegen die Anzeige Einspruch erhoben und darauf verwiesen, dass auch andere Bauern ihr Futter – Gras bzw. Mais – in Siloballen auf diese Art und Weise lagern. Es entspräche also der guten landwirtschaftlichen Praxis.

Schnell gelesen

Der Verwaltungsgerichtshof verurteilte einen Kärntner Bauern für die Siloballenlagerung im Freiland aufgrund des Naturschutzgesetzes.

Die Ballenlagerung im Freiland ist in Kärnten bislang genehmigungspflichtig.

Jetzt wollen Politik und die LK Kärnten eine neue Gesetzesgrundlage schaffen, um die landwirtschaftlichen Güter von der Genehmigungspflicht auszunehmen.

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Dieser Argumentation konnten die Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes allerdings nicht folgen. Das Kärntner Naturschutzgesetz sieht aktuell keine Möglichkeit vor, Ausnahmen für die Lagerung von folierten Siloballen im Freiland zu genehmigen. Durch diese strenge gesetzliche Regelung soll verhindert werden, dass die beschränkt vorhandene Ressource „Boden“ durch „unreflektierte wirtschaftliche Nutzung“ verbraucht wird.

Siloballen nicht das erste Mal vor Gericht

In Kärnten ist es nicht das erste Mal, dass ein Streit über die Lagerung von Siloballen vor Gericht landet: Bereits im Jahr 2021 legte das Land Kärnten nach einem Urteil des Landesverwaltungsgerichts mittels Amtsgutachten fest, dass Landwirte Siloballen und Rundholz maximal neun Wochen in freier Natur lagern dürfen.

Danach müssen sie diese entweder zum Hof verbringen oder um einen Lagerplatz ansuchen. Ein Aufschrei der Bauern folgte, auch die Landwirtschaftskammer protestierte gegen die praxisferne Auflage. Es folgten Verhandlungen zwischen der Naturschutz-Landesrätin Sarah Schaar (SPÖ) und dem Agrar-Landesrat Gruber (ÖVP).

Kompromiss nicht von Dauer

Letztlich konnte ein Kompromiss gefunden werden: Prinzipiell soll sich eine Aufbewahrung von Silageballen in der freien Landschaft auf eine Mahdperiode beschränken. Die Siloballen mussten somit binnen Jahresfrist ­verfüttert bzw. vom Feld verbracht ­werden. Die Änderung der gesetzlichen Grundlage hätte besser schon damals angefasst werden müssen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass der Siloballen-Streit nach zwei Jahren neu hochkocht. Die Rechtslücke wurde damals nicht aufgegriffen und ist nun für einzelne Bauern wieder zum Problem geworden.

Als „praxisfremd“ bezeichnet Bauernbund-Direktor David Süß das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. „Das Lagern von Siloballen am Feld ist in der Realität unumgänglich, daher betrachten wir dieses Urteil mit Unverständnis. Es ist mit Sicherheit kein positives Signal in Richtung der Bauern“, sagt Süß.

Weitermachen wie bisher!

Sämtliche Bauern in Kärnten, die nun aktuell den letzten Schnitt Gras und Silomais in Ballen gewickelt haben, sind nun direkt von diesem Urteil betroffen. Schließlich sei das „Ballenpressen“ in Kärnten das vorherrschende Silagesystem, berichtet die LK Kärnten. Nun dürften die Landwirte eigentlich ihre Siloballen nur noch innerhalb des Siedlungsgebietes lagern. Dazu zählen auch die landwirtschaftlichen Hofstellen.

Die Definition „Freie Landschaft“ wird in dem § 5 des Kärntner Naturschutzgesetzes definiert und umfasst den Bereich „außerhalb von geschlossenen Siedlungen, Gewerbeparks und zu diesen Bereichen besonders gestaltete Flächen“. Wer weiterhin seine Futterballen im Freiland lagern möchte, muss eigentlich einen Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft stellen.

Seitens der LK Kärnten wird den Bauern jedoch geraten, keine überstürzten Anträge für die Bewilligung von Lagerplätzen zu stellen, sondern an der bisherigen Bewirtschaftungspraxis festzuhalten. Im Hintergrund würden bereits wieder konstruktive Gespräche zwischen den Landesräten Sara Schaar, Martin Gruber und der LK Kärnten stattfinden.

Betrifft nur Kärnten

„Wir wollen so bald wie möglich Rechtssicherheit für die Landwirte schaffen“, so LK-Präsident Siegfried Huber. Ob das ein Gesetz, eine Verordnung oder eine Novelle des Naturschutzgesetzes sein wird, darauf wollte er sich aktuell noch nicht festlegen.

Die gute Nachricht für alle anderen Bundesländer: Naturschutz ist Ländersache, in keinem anderen Bundesland gibt es eine entsprechende Gesetzeslücke bzw. Genehmigungspflicht (siehe Recht & Rat: Wie Siloballen ordnungsgemäß lagern?).

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