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Absenkung des Schutzstatus gefordert

Wolf: Schulterschluss zwischen Österreich und Schweden

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und sein schwedischer Amtskollege Peter Kullgren wollen sich künftig gemeinsam für die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie einsetzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Einen Aktionsplan für die europäische Wolfspolitik haben Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und sein schwedischer Amtskollege Peter Kullgren am Rande des Europäischen Forums Alpbach angekündigt. Ähnlich wie in Österreich kommt es auch in Schweden zu vermehrten Angriffen der Großraubtiere auf Nutztiere, insbesondere im Süden des skandinavischen Landes, wo es besonders viele Bauernhöfe gibt.

Angesichts der massiv steigender Risszahlen fordern Totschnig und Kullgren einen politischen Schulterschluss und eine europäische Lösung zum Erhalt der Alm- und Weidewirtschaft. Die Minister fordern sowohl, den strengen Schutzstatus gemäß der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL) von Wölfen zu überprüfen als auch eine Plattform zum rascheren Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten wie etwa über DNA-Analysen und Auswertungsmethoden zu schaffen.

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Neubewertung Schutzstatus

Angesichts der Erholung der europäischen Wolfspopulation in den letzten Jahren wird in dem angekündigten Aktionsplan eine Neubewertung des strengen Schutzstatus bestimmter Großraubtiere, und die Möglichkeit den Wolf von Annex 4 in den Annex 5 der FFH-RL zu verschieben, gefordert. Es müsse evaluiert werden, ob und inwieweit die derzeitige Gesetzgebung geeignet und praktikabel sei, der zunehmenden Bedrohung durch Großraubtiere zu begegnen und biodiversitätsreiche landwirtschaftliche Flächen zu erhalten.

Für bestimmte besonders betroffene Gebiete, in denen die extensive Landwirtschaft traditionell eine wichtige Rolle spielt (z.B. in den Alpen oder Hügelland) und Herdenschutzmaßnahmen nicht wirtschaftlich oder durchführbar sind, sollen Ausnahmen von den strengen Schutzbestimmungen und eine mögliche Regulierung der Besatzdichten in den Regionen gelten.

Einrichtung einer europäischen Arbeitsgruppe

Die Schaffung einer europäischen Arbeitsgruppe setze die Einbindung einer Vielzahl betroffener Einrichtungen voraus. Totschnig und Kullgren sehen die Notwendigkeit für eine solche gemeinsame Plattform, um den Austausch von DNA-Analysen und Methoden unter den Mitgliedsstaaten zu fördern, aber auch für die Verständigung und Sammlung von Wissen über Verbreitung, Häufigkeit und Beziehungsmuster von Wolfspopulationen sowie für ein besseres Verständnis der Anforderungen, die sich aus der Habitat-Richtlinie ergeben.

Ebenso soll die Plattform der Erstellung und Zusammenstellung von Factsheets zu Herdenschutzprojekten dienen, um eine evidenzbasierte Kosten-Nutzen-Bewertung zu ermöglichen und die Machbarkeit und Grenzen von Herdenschutzmaßnahmen zu eruieren. Auch Diskussionen über technische Fragen (z.B. Zaunhöhen) sowie die Harmonisierung unklarer Begriffe, um eine gemeinsame Auslegung und Durchsetzung der FFH-RL zu erleichtern, sollen vorangebracht sowie das Risiko und die Anzahl von EU-Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf Herdenschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Wolfsangriffen verringert werden.

In Österreich wurden nach Angaben des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) im Jahr 2022 knapp 800 Nutztiere (Schafe, Ziegen und Rinder) nachweislich von einem Wolf getötet. Heuer gibt es nach Zahlen des BML bereits über 165 nachweisliche Tötungen. Über 100 Nutztiere sind bereits vermisst. Während in Schweden 2022 über 250 Schafe von Wölfen gerissen oder verletzt wurden, geht man aktuell von 400 Wölfen in dem Land aus.

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