Der Richter am Nürnberger Landgericht macht die Dimension der Tat deutlich: In Betracht kommt eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und damit eine längere Haftstrafe.
Verhandelt werden Fälle von Sabotage in der Maisernte. Ein Landwirt hatte auf Feldern in Mittelfranken zahlreiche Metallteile verteilt und so großen Schaden an Erntemaschinen verursacht. Neben Sachbeschädigung werden dem 69-Jährigen im sogenannten Maishäckslerverfahren daher auch bewusste Personenschäden vorgeworfen.
Gründe unbekannt
Zu den Vorwürfen schwieg der Angeklagte am Donnerstag zunächst, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zusammen mit seinem 64 Jahre alten Bruder zwischen März und September 2019 vor allem auf Maisfeldern im Raum Neustadt an der Aisch Hölzer, Nägel sowie weitere Metallteile deponiert zu haben. In drei Fällen wurden Erntemaschinen deshalb beschädigt, die Reparatur kostete rund 80.000 €. In zwei weiteren Fällen kam es letztlich zu keinem Schaden.
Metalldetektor gezielt ausgetrickst
Am ersten Verhandlungstag kamen mehrere Zeugen zu Wort. Darunter ein mit den Ermittlungen betreuter Polizeibeamter. Er schilderte, welche Gegenstände die Polizei nach den Vorfällen auf den Feldern gefunden hatte und wie diese schließlich zu dem Hof des beschuldigten Landwirts führten. Die Metallteile waren zum Teil so präpariert, dass sie der Metalldetektor der Landmaschinen nicht erkannte.
Kein Unbekannter
Das "Maishäckslerverfahren" beschäftigt die Justiz seit Längerem. Der Bruder des Angeklagten wurde bereits im Mai 2022 vor dem Amtsgericht Neustadt an der Aisch wegen Sachbeschädigung und versuchter Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt.
Den 69-Jährige musste sich ab Februar diesen Jahres ebenfalls vor dem Amtsgericht verantworten. Bei dem Prozess wegen Sachbeschädigung wurde allerdings deutlich, dass die auf den Feldern deponierten Metallteile für schwere Verletzungen gesorgt haben könnten, indem sie von Erntemaschinen aufgewirbelt wurden. Das Gericht sah aufgrund der Schilderungen eine potenziell große Gefahr als gegeben.
Zudem gab der Beschuldigte vor dem Amtsgericht den Angaben nach zu erkennen, dass ihm dies egal gewesen sei und er somit auch Verletzungen in Kauf genommen habe. Da nach Überzeugung des Amtsgerichts somit auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags oder versuchter gefährlicher Körperverletzung in Frage kommt, verwies es das Verfahren ans Landgericht.