Die Blutprobe einer Kuh aus dem Landkreis Bitburg-Prüm hat den Verdacht bestätigt: Das Tier ist mit dem Blauzungenvirus (BTV) des Serotyps 3 infiziert, gab das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bekannt. Es ist der erste Fall in Rheinland Pfalz, nachdem sich das Virus 2023 in den Niederlanden und anschließend in Nordrhein-Westfalen sowie Niedersachsen ausgebreitet hatte, meldet das Veterinäramt des Landkreises Kaiserslautern. Damit gilt das Bundeland nicht länger als BTV-frei.
Was ist die Blauzungenkrankheit?
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die Krankheit ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides.
Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Es gibt keine Bedenken beim Verzehr von Milch- oder Fleischprodukten von ggf. infizierten Tieren. Symptome sind Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrten Speichelausfluss und Schaumbildung vor dem Maul.
Welche Beschränkungen gelten für Zucht- und Nutztiere?
Das Verbringen von Zucht- und Nutztieren aus Rheinland-Pfalz in BTV-freie Bundesländer in Deutschland ist möglich, wenn
die Tiere innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung (= Datum des Abgangs aus dem Herkunftsbestand) mittels PCR mit negativem Ergebnis auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet sind und
mindestens 14 Tage vor der Probenentnahme durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden.
Außerdem sollten Landwirte für die Tiere eine vollständig ausgefüllte Tierhaltererklärung für Zucht- und Nutztiere beifügen.
Für das Verbringen von Zucht- und Nutztieren aus Rheinland-Pfalz in nicht-BTV-freie Bundesländer in Deutschland gelten keine Beschränkungen. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen haben den Freiheitsstatus bereits verloren.
Dennoch sind Rinderhalter dazu aufgerufen, geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, damit das Verbringen dieser Tiere den Gesundheitsstatus am Bestimmungort nicht gefährdet. Das heißt: Von der Blauzungenkrankheit betroffene, kranke Tiere dürfen nicht in andere gesunde Bestände verbracht werden. Gleiches gilt für die Beförderung.
Die Transportbedingungen für Zucht- und Nutztiere in EU-Mitgliedstaaten regelt die Europäische Kommission. Weitere Infos gibt es hier. Die Bestimmungen der einzelnen Mitgliedstaaten unterscheiden sich bei den Tierarten. Die ggf. erforderliche Behandlung der Tiere mit Repellent ist mittels der entsprechenden Tierhaltererklärung zu bestätigen.