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Kälbertransporte

Längere Übergangsfrist bei Kälbertransportalter unwahrscheinlich

Einige Bundesländer verlangen mehr Zeit für die Umstellung auf das Mindesttransportalter von 28 Tagen . Die Abstimmung im Bundestag dazu wurde aber auf unbestimmte Zeit vertagt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die einjährige Übergangsfrist für die Anhebung des Mindesttransportalters für Kälber auf 28 Tage wird aller Voraussicht nach nicht verlängert. Niedersachsen hatte einen Antrag im Bundesrat eingebracht, um die Frist auf drei Jahre zu verlängern. Den haben bisher nur Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.

Sachsen sieht Klärungsbedarf

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Das Land Sachsen hatte einen Antrag auf Vertagung der niedersächsischen Initiative gestellt, da weiterer Klärungsbedarf gesehen wird, berichtet das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen auf top agrar-Nachfrage. Dieser Vertagungsantrag habe eine Mehrheit bekommen und wurde damit angenommen. Deshalb wurde über niedersächsischen Antrag nicht abgestimmt. Wann dies erfolgen wird, ist unklar.

Die geänderte Tierschutztransportverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Nach einer einjährigen Übergangsfrist dürfen Kälber erst ab einem Mindestalter von 28 Tagen transportiert werden. Bislang galt ein Mindestalter von 14 Tagen.

DBV fordert pragmatische und effektive Regelungen

Scharfe Kritik übte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken: „Hier wird eine sinnvolle und dringend erforderliche Regelung ausgebremst.“ Es mache definitiv keinen Sinn, auf nationaler Ebene Fakten zu schaffen, während sich eine europäische Regelung abzeichnet, kommentierte Krüsken. Die Folge werde sein, dass Transporte junger Kälber zwischen und in andere Mitgliedstaaten massiv zunehmen werden. „Die Politik konterkariert damit die Ankündigung, pragmatische und effektive Schritte für den Umbau der Tierhaltung aufzuzeigen“, so Krüsken.

LBV: Längere Übergangsfrist ist alternativlos

Mit Unverständnis reagierte der Landesbauernverband Brandenburg (LBV). „Kälber zwei Wochen länger auf dem Hof zu halten, hat drastische Auswirkungen für die Milchviehbetriebe“, warnte der LBV. So müssten zusätzliche Stall-, Futter- und Dungkapazitäten vorgehalten und bauliche Anpassungen durchgeführt werden. „Diese Maßnahmen sind in einer derart kurzen Übergangsfrist von einem Jahr, wie sie aktuell eingeräumt ist, nicht zu realisieren“, gab der Verband zu bedenken. Seiner Auffassung nach ist eine Verlängerung dieser praxisfernen Übergangsfrist eigentlich alternativlos. Der LBV drängt daher auf die sofortige Wiederaufnahme der Beratungen über die Fristverlängerung, um für die Betriebe die dringend notwendige Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen.

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