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Kälbertransportalter

Jetzt offiziell: Kälbertransport unter 28 Tagen untersagt

Das Landwirtschaftsministerium hat die Änderung der Tiertransportverordnung verkündet. Damit gilt ab 1.1.2023 ein Mindestalter von 28 Tagen für Kälbertransporte.

Lesezeit: 3 Minuten

Noch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat jetzt (am 30.11.2021) die Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung verkündet. Das berichtet das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL). In der Mitteilung wird zwar die Änderung des Kälbertransportalters nicht erwähnt, fällt aber mit in die neue Tierschutztransportverordnung.

Die neue Tierschutztransportverordnung tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Damit gilt ab dem 1.1.2023 für Kälber ein Mindesttransportalter von 28 Tagen statt wie bisher 14 Tagen. Für Milchviehalter und Kälbermäster hat das Konsequenzen. Mehr dazu lesen Sie hier: Transportverbot für Kälber unter 28 Tagen - Das sind die Folgen.

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Eine Folgenabschätzung hat das BMEL bisher nicht vorgelegt. Diese sei weiterhin in Planung, berichten Branchenkenner.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) will sich weiterhin dafür einsetzen, die Tierschutztransportverodrnung bezüglich der Kälber anzupassen. Zusätzlich zu einer längeren Übergangsfrist fordert er auch, Kälber unter bestimmten Ausnahmen wie z.B. einem Mindestgewicht trotzdem nach 14 Tagen transportieren zu dürfen. Eine Prognose über mögliche Änderungen sei laut Ludwig Börger, Milchreferent des DBV, aber nicht möglich. "Wir haben das Gefühl, hingehalten zu werden. Die Milchviehhalter haben zu diesem Punkt von einzelnen Länderagrarministerinnen und -ministern eine sachgerechte Anpassung der Verordnung zugesichert bekommen. Passiert ist de facto aber noch nichts", sagt er gegenüber top agrar.

Anforderungen für Tiertransporte verschärft

Mit der Änderung der Tierschutztransportverordnung verschärft das Bundesministerium außerdem die Anforderungen beim innerstaatlichen Tiertransport. Bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad Celsius muss etwa der innerstaatliche Transport zum Schlachthof innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein.

Bundesministerin Julia Klöckner: "Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen sind lange Transporte für Tiere belastend, das ändere ich durch diese Verordnung. Deutschland geht in der EU in Sachen Tierschutz voran, andere Mitgliedstaaten werden nachziehen. Ziel muss sein, die Standards europaweit verbindlich anzuheben."

Die Änderungen der Tierschutz-Transportverordnung im Detail:

  • Bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad Celsius muss der innerstaatliche Transport zum Schlachthof innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein.
  • Im Gegensatz zur Europäischen Transportverordnung werden dadurch national auch Transporte mit einer Dauer von unter acht Stunden reglementiert.
  • Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden künftig als Ordnungswidrigkeit auch bei Beförderungen von unter acht Stunden zu einem Schlachtbetrieb geahndet und mit Bußgeld bewehrt. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, Vorgaben zur Belüftung und Temperaturüberwachung von Straßentransportmitteln sowie den Transport von bestimmten transportunfähigen Tieren als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Hier finden Sie die Änderung des Bundesgesetzblatt zum Download:

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