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QM-Milch: Standard enthält neue K.o.-Kriterien

Ausreichend Liegeplätze, Schmerzmittel beim Enthornen und eine saubere Milchkammer sind ab sofort als K.O.-Kriterium für den QM-Milch Standard definiert.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit Anfang 2023 gilt der neue Kriterienkatalog für den QM-Milch Standard. Die Anzahl der Kriterien ist unverändert geblieben. Allerdings führen drei neue Kriterien jetzt zum Ausschluss: Wenn diese nicht erfüllt werden, erfolgt innerhalb eines Monats eine Nachkontrolle. Betriebe, die diese nicht bestehen, verlieren das Zertifikat.

Den aktuellen Katalog bzw. das Handbuch für Milcherzeuger finden Sie hier: QM-Milch Standard

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Wesentliche Änderungen sind:

Ausreichend Liegeraum für alle Kühe

In Laufställen müssen ausreichend Liegeflächen bzw. Liegeboxen vorhanden sein, sodass alle Rinder gleichzeitig liegen können. Dieses Kriterium ist jetzt ein K.o.-Kriterium. Eine Überbelegung ist demzufolge nicht erlaubt. Die Bewertung erfolgt vor Ort durch den Auditor. Ihnen steht bei leichten Überbelegungen ein Ermessensspielraum zur Verfügung. Hierbei ist relevant, ob es sich um eine kurz- oder längerfristige Überbelegung handelt.

Ludwig Börger, Geschäftsführer QM-Milch, erklärt dazu: "Den Zertifizierungsstellen liegt eine detaillierte Erläuterung vor, wie sie dieses und andere Kriterien zu beurteilen haben. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um eine kurz- oder längerfristige Überbelegung handelt."

Das Kriterium sorgt in der Praxis für Diskussionen. Ludwig Börger betont aber: „Bei den ca. 13.500 QM-Audits von Januar bis November 2022 haben 96,8 % der Betriebe ausreichend Liegeplätze vorgehalten. Das heißt für den Großteil der Betriebe dürfte dieses neue K.O.-Kriterium auch künftig nicht zum Aus führen.“

Enthornen bei Kälbern unter sechs Wochen

Beim Enthornen von Kälbern unter sechs Wochen ist der Einsatz von Schmerzmittel vorgeschrieben – dies ist jetzt ein K.o.-Kriterium. Wenn nötig, ist auch eine Sedierung laut dem QM-Milch Handbuch sinnvoll. Milcherzeuger müssen das mit den Abgabebelegen des Tierarztes nachweisen.

Saubere Milchkammer

Das bereits vorhandene Kriterium zur Hygiene der Milchkammer gilt jetzt ebenfalls als K.o.-Kriterium. Dies besagt, dass die Milchkammer gereinigt wird und leicht zu desinfizieren ist. Es müssen ausreichend Abflüsse vorhanden sein.

Das Kriterium führ laut Handbuch zum Ausschluss aus QM, wenn

  • die Böden und Wände nicht mit Fliesen bzw. Spezialbeschichtungen ausgestattet sind oder diese flächig beschädigt sind
  • es erkennbare Hygienemängeln gibt, wie bereits länger bestehende deutlich sichtbare Verunreinigungen (Beläge, einzelne Schimmelnester, Abwasserreste)
  • oder wenn zum Auditzeitpunkt eine mögliche Beeinträchtigung des Gesamthygienestatus nicht ausgeschlossen werden kann.

AB-Monitoring soll Pflicht werden

Angepasst im QM-Standard ist auch die gesetzliche Änderung zur Düngeverordnung: Es wird jetzt eine Düngebedarfsermittlung gefordert.

Zudem empfiehlt QM den Milcherzeugern die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring sowie an der QS-Schlachtbefunddatenerfassung. Die Teilnahme könnte aber künftig verpflichtend sein – wie es bereits bei QM+ und QM++ der Fall ist. Dies soll aber mindestens zwölf Monate vorher angekündigt werden. Für Milchviehhalter bereits verpflichtend gilt das Antibiotikaminimierungskonzept laut Tierarzneimittelgesetz (TAMG).

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