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Schleswig-Holstein für Kameras in Schlachthöfen

Schleswig-Holstein will die Videoüberwachung in Schlachthöfen vorantreiben. Auch die amtlichen Kontrollen will das Land stärken sowie Notschlachtungen erleichtern.

Lesezeit: 2 Minuten

Im vergangenen Jahr hat ein Tierschutzskandal in einem kleinen Schlachtbetrieb im schleswig-holsteinischen Flintbek Schwächen der Veterinärüberwachung aufgezeigt. Nun soll die Regierung eine Videoüberwachung vorantreiben sowie die amtliche Kontrolle stärken. Das hat der Landtag in Schleswig-Holstein beschlossen. Landwirtschaftsminister Werner Schwarz versprach, die Bundesregierung bei der Prüfung und möglichen Einführung von standardisierten Kamerakontrollsystemen in bestimmten Schlachthofbereichen zu unterstützen.

Herausforderung für kleinere Betriebe

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„Dabei werden wir darauf achten, dass neben den Datenschutzbelangen die berechtigten Interessen kleiner, handwerklicher Betriebe nicht zu kurz kommen“, betonte der Minister. Denn wenn die Videoüberwachung in Schlachtbetrieben verpflichtend werden sollte, werde das die kleinen Betriebe vor umfangreichere finanzielle Herausforderungen stellen als die großen. Laut Landtagsbeschluss soll es deshalb finanzielle Unterstützung geben.

Pilotprojekt startet

Schleswig-Holstein will aber nicht nur auf den Bund warten, sondern startet ein Pilotprojekt mit Kameraüberwachung im Kreis Rendsburg Eckernförde. Um den Tierschutz bei Schlachtungen zu verbessern, wurde laut Schwarz bereits der Dialog mit Kreisen und kreisfreien Städten aufgenommen. Ziel sei, durch größere Arbeitseinheiten und Bündelung von Aufgaben die amtliche Kontrolle zu stärken. „Gemeinsam werden wir auch eine Initiative starten, um mehr qualifizierte Amtstierärztinnen und -ärzte zu gewinnen“, kündigte der Minister an.

Auch mobile Schlachtung erleichtern

Der Tierschutzsprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Dirk Kock-Rohwer, wies darauf hin, dass die Videoüberwachung nur ein Teil der Lösung sei. Neben der Verbesserung des Kontrollsystems und der Zusammenarbeit der Behörden sollte auch die mobile Schlachtung erleichtert werden. Um den Transport und das Schlachten kranker und verletzter Tiere zu verhindern, müsse zudem über die Nottötung gesprochen werden. „Auch hierbei gilt das Tierschutzgesetz, mit der Maxime, Leiden der Tiere zu verhindern“, betonte Kock-Rower. Die Tötung müsse unbedingt vor Ort stattfinden und sollte möglichst schnell und fachgerecht geschehen. Die Landesregierung wurde deshalb aufgefordert, die Vorgaben für Notschlachtungen im Sinne des Tierschutzes weiterzuentwickeln.

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