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topplus Transparenz bei Molkereiwahl

Urteil: Molkerei Lactalis darf Milchbauern nicht kündigen, wenn sie Kritik üben

Der australische Milchkodex verbietet es Molkereien, ihren Lieferanten nach mutmaßlich "öffentlicher Verunglimpfung" einfach so zu kündigen. Milchlieferverträge müssen zudem online einsehbar sein.

Lesezeit: 4 Minuten

Das australische Bundesgericht hat Lactalis, einen der größten Milchverarbeiter des Landes, wegen verschiedener Verstöße gegen den Branchenkodex verurteilt. Unter anderem geht es um die Aufnahme verschiedener verschuldensunabhängiger Kündigungsklauseln in Milchlieferverträge, berichtet dairyreporter.com.

Lactalis Australia muss nun 950.000 AU$ (576.840 €) für Verstöße in der Milchsaison 2020/21 zahlen. Geklagt hatte die Australian Competition and Consumer Commission (ACCC), die den Kodex 2020 eingeführt hatte, um Mindeststandards für das Geschäftsverhalten zwischen Lieferanten und Verarbeitern festzulegen. Ziel war, Transparenz zu schaffen und das bis dahin häufige Marktversagen abzumildern, heißt es.

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Molkerei konnte Farmern einseitig ohne wesentlichen Verstoß kündigen

Die ACCC greift nun hart durch, nachdem es schon im Juli 2021 ein Verfahren gegen Lactalis gab. Die Wettbewerbskommission ist zudem überzeugt, dass es der Molkereiverarbeiter versäumt habe, innerhalb der vorgeschriebenen Frist einen Standard für Milchlieferverträge (MSAs) zu veröffentlichen.

Die ACCC argumentiert, dass die von Lactalis veröffentlichten Standard-MSAs in neun Fällen Klauseln enthielten, die es dem Auftragsverarbeiter ermöglichen würden, in Fällen, in denen kein wesentlicher Verstoß vorliegt, einseitig zu kündigen. Ein Beispiel hierfür war eine Nichtverunglimpfungsklausel, die es Landwirten untersagte, Verarbeiter, Schlüsselkunden oder andere Interessengruppen öffentlich zu kritisieren.

Die ACCC kritisiert ferner, dass Lactalis in 384 MSAs eingetreten ist, die eine „anstößige Kombination von Klauseln“ enthalten. Dies führe dazu, dass nicht-exklusive Liefervereinbarungen laut ACCC „ineffizient und wirtschaftlich unrentabel“ sind.

Abschreckende Wirkung beabsichtigt

In dem Urteilsbericht vom 25. Juli 2023, der von DairyReporter eingesehen wurde, wird Lactalis Australia als „ein bedeutender Arbeitgeber“ bezeichnet, der mehr als 2.500 Mitarbeiter beschäftigt und im Jahr 2020 Verträge mit 400 Landwirten abgeschlossen hat, die etwa 11 % der gesamten Rohmilchversorgung des Landes kaufen.

Bei der Festsetzung der Strafe nahm das Gericht die Gewinne von Lactalis für die Jahre 2020 und 2021 als Maßstab und stellte fest, dass die Strafe „so groß sein sollte, dass sie eine allgemein abschreckende Wirkung hat“. Der Richter zeigte sich zuversichtlich, dass die Höhe der Strafe andere Verarbeiter abschrecken wird. Er verhängte außerdem eine Strafe von 50.000 AU$ für das Versäumnis des Verarbeiters, MSAs in Standardform auf seiner Website zu veröffentlichen.

Immerhin soll es keine Hinweise und keinen Fall geben, dass einem Landwirt durch die Aufnahme der beanstandeten Klauseln in die veröffentlichten MSAs tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Es hat sich wohl bislang auch kein Farmer beschwert oder aus Angst eines Rauswurfs Entscheidungen getroffen, heißt es. Laut dem Richter kann man jedoch nicht ausschließen, dass die Existenz der Klausel eine abschreckende Wirkung auf die Landwirte hatte, die ihr unterworfen waren, so dass sie sich nicht zu Wort meldeten, obwohl sie es sonst vielleicht getan hätten.

Während sich der Umsatz von Lactalis in den Jahren 2020 und 2021 auf rund 1,9 Mrd. AU$ belief, gab der Verarbeiter rund 1 Mrd. AU$ für den Milcheinkauf aus und erzielte einen Nettogewinn von rund 33 Mio. AU$ bzw. 44 Mio. AU$.

Kodex soll für Transparenz und freie Molkereiwahl sorgen

Als Reaktion auf das Urteil kommentierte der stellvertretende Vorsitzende des ACCC, Mick Keogh: „Wir haben Maßnahmen ergriffen, weil wir der Ansicht waren, dass das Verhalten von Lactalis die Transparenz in der Branche verringern und dazu dienen würde, systemische Ungleichgewichte in der Verhandlungsmacht zwischen Verarbeitern und Landwirten aufrechtzuerhalten.“

Man habe den Kodex damals eingeführt, um Milchbauern dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, wo sie ihre Milch verkaufen. Die Regeln würden Transparenz bei Preisvereinbarungen gewährleisten und es ermöglichen, Vereinbarungen verschiedener Verarbeiter zeitnah zu vergleichen.

„Dies waren die ersten angefochtenen Verfahren nach dem Milchkodex und das Ergebnis ist eine ständige Erinnerung daran, dass Verarbeiter, die den Kodex nicht einhalten, mit erheblichen Strafen rechnen müssen“, so Keogh.

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