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Bayern senkt Fleischhygienegebühren für kleine Schlachtbetriebe

Der Bayerische Landtag hat diese Woche den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Fleischhygienegebühren beschlossen. Damit sollen kleine, regionale Schlachtbetriebe unterstützt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Das neue Gesetz sieht eine Vereinheitlichung der Gebühren vor. Zukünftig sollen Betriebe mit geringem Durchsatz feste Beträge pro Tier bezahlen, beispielsweise 7 € pro Schwein und 14 € pro Rind. Neben kleinen Schlachtbetrieben gelten die neuen Gebühren auch für die Weideschlachtung mit mobilen Einheiten. Für große Betriebe bleibt es bei den kostendeckenden Gebühren.

5 Mio. € pro Jahr

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Die entstehenden Mindereinnahmen bei den Kommunen werden von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium zusammen ausgeglichen. Insgesamt stehen dafür 5 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Die notwendige Beihilfe-Notifizierung bei der EU-Kommission ist bereits in die Wege geleitet. Das neue Gesetz wird am 1. Juli 2023 in Kraft treten. Sobald die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat, können die niedrigeren Fleischhygienegebühren zur Anwendung kommen. Auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wird das neue Modell nach einem Jahr evaluiert.

1.500 Betriebe profitieren

Über 1.500 der Betriebe in Bayern sind kleine Schlachtbetriebe, die von den Neuregelungen profitieren. Das entspricht rund 95 Prozent aller Schlachtbetriebe im Freistaat. Europarechtlich besteht die Vorgabe, dass für amtliche Kontrollen in Schlachthöfen Gebühren zu erheben sind. Diese Fleischhygienegebühren wurden bisher aufwandsbezogen erhoben. Große Betriebe zahlen damit auf Grund der großen Zahl an Schlachttieren weniger pro Tier als kleine Betriebe.

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