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ASP-Überwachungszone: Vermarktungsstrategie für schlachtreife Mastschweine gesucht

In Niedersachsen sucht man händeringend nach einer Vermarktungslösung für schlachtreife Mastschweine und marktreife Ferkel aus der Überwachungszone.

Lesezeit: 6 Minuten

Die gute Nachricht vorweg: Bislang deutet nichts darauf hin, dass das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiter verschleppt wurde. In der Schutzzone (3 km-Radius) rund um das Seuchengehöft in Emsbüren wurden inzwischen alle Schweine haltenden Betriebe untersucht. Alle mit negativem Ergebnis. Auch in den so genannten erweiterten Kontaktbetrieben ergaben die klinischen und virologischen Untersuchungen keinen Hinweis auf eine weitere Verbreitung des Seuchenerregers. Dabei handelt es sich z.B. um Betriebe, die vom gleichen Scanner-Mitarbeiter oder Besamungstechniker aufgesucht wurden.

Sperre von 90 auf 60 Tage verkürzen?

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Die zuständigen Veterinärbehörden in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim sind deshalb vorsichtig optimistisch, dass die von der EU-verhängte Sperrfrist eventuell von 90 auf 60 Tage verkürzt werden könnte. Den Antrag müsse man gegenüber der EU jedoch gut begründen können. Dazu zählt z.B., dass nach dem Primäreintrag der Seuche keine weiteren infizierten Hausschweinebestände entdeckt wurden. Außerdem darf es bei den Umgebungsuntersuchungen keinen Hinweis auf eine Verschleppung des Virus gegeben haben, es darf kein ASP-infiziertes Wildschwein in der Nähe entdeckt worden sein, und die Betriebe in der Schutz- und Überwachungszone müssen alle Biosicherheitsauflagen erfüllen.

Ab Mittwoch dieser Woche (20.07.22) will man in der Grafschaft damit beginnen, nach einer bestimmten Risikobewertung weitere der insgesamt 70 Schweine haltenden Betriebe in der Überwachungszone zu besuchen und zu kontrollieren. Dabei sollen sogenannte ASP-Statusbetriebe zunächst außen vor bleiben, bestätigte der zuständige Kreisveterinär, Dr. Hermann Kramer, gegenüber top agrar.

4500 bis 6000 schlachtreife Schweine pro Woche

Bleibt die drängende Frage, was mit den schlachtreifen Schweinen und vermarktungsfähigen Ferkeln aus der Überwachungszone passiert. Nach Schätzungen der zuständigen Veterinärämter fallen dort wöchentlich 4.500 bis 6.000 schlachtreife Schweine an. Im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium geht man sogar von 8.000 Schlachtschweinen pro Woche aus. Die Anträge zur Erteilung der Transport-Ausnahmegenehmigungen zum Schlachthof sind auf den Homepages der beiden betroffenen Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim bereits abrufbar. Dem Landkreis Emsland liegen nach Meldung der Neuen Osnabrücker Zeitung inzwischen 20 Anträge vor.

„Wenn alles gut geht, können wir in dieser Woche damit beginnen, Schlachtschweine für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen zu untersuchen“, kündigte Dr. Kramer gegenüber top agrar an. Die Schweine müssen dafür in den letzten sieben Tagen stichprobenartig beprobt und ihr Blut virologisch auf das ASP-Virus untersucht worden sein. Außerdem müssen Mitarbeiter des Veterinäramtes alle zu schlachtenden Schweine maximal 24 Stunden vor dem Transport klinisch untersucht haben.

Drei Schlachthöfe offenbar bereit

Doch welcher Schlachthof erklärt sich bereit, die Tiere abzunehmen? In der letzten Woche hat das Landwirtschaftsministerium in Hannover dazu zwei intensive Gesprächsrunden mit der Schlachtbranche geführt. Nach Auskunft des Verbandes der Fleischwirtschaft (VDF) sollen mehrere Schlachtbetriebe ihr Bereitschaft signalisiert haben. Wie top agrar aus gut informierten Kreisen erfuhr, soll es sich um Tönnies mit dem Standort Weißenfels, die Westfleisch mit dem Standort Hamm und den Schlachthof Manten in Geldern handeln. Von offizieller Seite wurde dies aber bisher nicht bestätigt.

„Wenn alles gut geht, können wir in dieser Woche damit beginnen, Schlachtschweine für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen zu untersuchen“ - Dr. Kramer

Am Ende dreht sich aber auch hier wieder alles ums Geld bzw. die Frage, was die Schlachter für die Schweine aus der Überwachungzone noch bezahlen können oder wollen. Denn die Tiere müssen gesondert erfasst, auf direktem Weg zur Schlachtstätte transportiert und dort separat geschlachtet werden. Dadurch ist der Schlachthof für einen kompletten Tag blockiert. Das alles verursacht einen erheblichen Mehraufwand und zusätzliche Kosten. Deshalb wollen die Unternehmen nicht mehr als nötig zahlen und fordern das Land Niedersachsen auf, den betroffenen Schweinehalter finanziell unter die Arme zu greifen.

Fleisch muss erhitzt werden

Viele fürchten auch den Verlust ihrer Exportlizenzen in Drittstaaten, wenn sie Schweine aus der ASP-Restriktionszone schlachten. Aus diesem Grund soll auch der nahegelegene Tönnies-Schlachthof in Sögel ausgeschieden sein.

Hinzu kommt, dass die Hälften mit dem sogenannten Kreuzinnenstempel gekennzeichnet werden müssen. Das heißt, dass die Produkte, die aus dem Fleisch dieser Tiere hergestellt werden, hitzebehandelt werden müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen. Geeignete Produkte wären z.B. Kochschinken, Brühwürste oder erhitztes Konservenfleisch wie Gulasch aus der Dose. Die Nachfrage nach diesen Produkten sei jedoch begrenzt. Demgegenüber stehen jedoch etwa 400 t bis 540 t Schweinefleisch, die in der ASP-Überwachungszone wöchentlich anfallen und verarbeitet werden müssen.

Hier ist Tönnies mit seinen nachgelagerten Wurstfabriken klar im Vorteil. Andere Schlachtunternehmen, die über keine eigene Verarbeitung verfügen, tun sich deutlich schwerer, passende Verarbeiter zu finden. Das Landwirtschaftsministerium in Hannover führt deshalb am heutigen Montag (18.07.22) auch Gespräche mit verschiedenen Verarbeitern. Darüber hinaus werden vemutlich große Mengen zunächst tiefgekühlt und dann später verarbeitet.

3.000 marktreife Ferkel pro Woche

Ein weiteres großes Problem sind die Ferkel aus der Überwachungszone, die während der Sperrfristen ihre Marktreife erlangen. Im miedersächsischen Ministerium für Landwirtschaft (ML) geht man von 3.000 Ferkeln pro Woche aus. Um Tierschutzproblemen vorzubeugen hat das Ministerium in Hannover am 20.07.22 bekannt gegeben, dass ab sofort Ferkeltransporte innerhalb der Überwachungszone möglich sind. Ein entsprechender Erlass wurde an die beiden betroffenen Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim übermittelt.

Der Erlass konkretisiert, dass unter Beachtung bestimmter tierseuchenrechtlicher Anforderungen Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbringungsverbot möglich sind. So können Transporte von Schweinen zwecks Durchlaufen des Produktionszyklus aus einem Betrieb in der Überwachungszone in einen anderen Betrieb in der Überwachungszone von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der Bestimmungsbetrieb innerhalb derselben Lieferkette befindet. Wie der Begriff Lieferkette interpretiert wird, sollten die Antragsteller bei dem für sie zuständigen Veterinäramt erfragen.

Anträge online abrufbar

Die entsprechenden Anträge zum Verbringen der Ferkel finden Interessenten auf den Internetseiten der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim. Entscheidend ist, dass die im Betrieb gehaltenen Schweine, einschließlich der zu verbringenden Tiere, in den letzten sieben Tagen vor dem Transport nach einem bestimmten Stichprobenschlüssel beprobt und ihr Blut virologisch auf ASP untersucht wurden. Das Ergebnis muss negativ sein. Außerdem müssen sämtliche Schweine des Bestandes vor Beginn des Verladens auf klinische Anzeichen der ASP untersucht worden sein. Das Protokoll dieser Untersuchung ist vor Verladebeginn vorzulegen.

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