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Afrikanische Schweinepest

Baden-Württemberg: EU-Kommission lehnt Laufzeitverkürzung der ASP-Schutzzone ab

Die ASP-Bekämpfungsmaßnahmen in Baden-Württemberg gelten weiterhin bis zum 25. August. Die Kontrollen in Auslauf- und Freilandhaltungen sollen zudem landesweit intensiviert werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Angesichts der aktuellen Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Niedersachsen und Brandenburg hat die EU-Kommission den Antrag der Bundesrepublik Deutschland für eine Laufzeitverkürzung der Schutzzone (früher Sperrbezirk genannt) in Baden-Württemberg abgelehnt. Wie das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg mitteilt, gelten die ASP-Bekämpfungsmaßnahmen weiterhin bis zum 25. August 2022. Das Virus war Ende Mai in einer Freilandhaltung von Hausschweinen im Landkreis Emmendingen nachgewiesen worden. Die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sind mittlerweile abgeschlossen. Wie das Virus in den Bestand gelangen konnte, ist weiter unklar.

Auslauf- und Freilandhaltungen kontrollieren

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Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk forderte, die Kontrollen in Auslauf- und Freilandhaltungen landesweit zu intensivieren. Insbesondere Freiland- sowie Auslaufhaltungen seien verstärkt in das amtliche Monitoring miteinzubeziehen. „Ausbrüche der ASP in Freilandhaltungen von Hausschweinen haben das besondere Gefährdungspotential in der Vergangenheit aufgezeigt. Diese Einschätzung wird durch die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Institutes gestützt“, erklärte Hauk.

Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

Neben der Probennahme im Rahmen der klinischen Untersuchung des Schweinebestandes liege der Fokus auf der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. „Diese sind von großer Bedeutung, um den Eintrag der ASP in Hausschweinebestände zu verhindern und Grundvoraussetzung für die Verbringungsgenehmigungen von Schweinen nach Festlegung von Restriktionszonen“, machte der Landwirtschaftsminister deutlich.

Schwarzwild-Monitoring ausweiten

Bei einem Viruseintrag in die Wildschweinpopulation sind die Auswirkungen auf Schweinehalter und die Jägerschaft in den betroffenen Gebieten noch langwieriger, großflächiger und bekämpfungsintensiver, als es ein begrenzter Ausbruch in einem Hausschweinebestand zur Folge hätte. Um die schweinehaltenden Betriebe in Baden-Württemberg zu schützen und negative Auswirkungen auf die Jagd zu vermeiden, will Hauk auch das Schwarzwild-Monitoring steigern.

Untersuchungspflicht für Wildschweine

Deshalb sei die Anzahl der erforderlichen Monitoring-Proben beim Schwarzwild in den Landkreisen rund um das Ausbruchsgeschehen in Forchheim sowie landesweit nochmals deutlich angehoben worden. In den ausgewiesenen Schutzzonen gelte eine umfängliche Untersuchungspflicht für gesund erlegtes, verunfalltes, krank erlegtes oder Fallwild von Schwarzwild.

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