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Preiskrise Schweinehaltung

Baden-Württemberg stellt bis zu 1,5 Mio. € für die Entlastung der Ferkelerzeuger bereit

Die Ferkelerzeuger in Baden-Württemberg sollen einen Erstattungsbetrag von 12,50 € pro Zuchtsau zu den Beiträgen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg erhalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Baden-württembergische Ferkelerzeuger sollen einmalig für das Jahr 2022 von den Beiträgen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK BW) entlastet werden. Konkret ist ein pauschaler Erstattungsbetrag pro Zuchtsau in Höhe von bis zu 12,50 € vorgesehen. Das gab der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk bekannt.

Der Erstattungsbetrag errechnet sich aus den Jahresbeiträgen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unter Einbeziehung von Durchschnittswerten zu den aufgezogenen Ferkeln je Zuchtsau sowie die sogenannte Remontierung von Jungsauen. Die Förderung erfolgt über die TSK BW in Form von De-minimis Beihilfen (Agrar) an die Sauenhaltungsbetriebe. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird die TSK BW alle Sauenhaltungsbetriebe anschreiben und sie über die Fördermöglichkeit informieren.

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Die Ursachen der anhaltend schwierigen Marktlage im Ferkel- und Schweinesektor sind, neben den negativen Folgen der Corona-Pandemie auch die noch immer anhaltenden Auswirkungen der seit Mitte September 2020 im Osten Deutschlands ausgebrochenen Afrikanischen Schweinepest (ASP). Aufgrund dieser schwierigen finanziellen Lage haben sich laut Hauk viele Schweinemastbetriebe bei der Einstallung von neuen Ferkeln zurückgehalten.

„Wir wollen Ferkelerzeuger motivieren“

„Insbesondere die Betriebe der Ferkelerzeugung kämpfen mit erheblicheren Absatzproblemen, nicht kostendeckenden Erlösen und großen Umsatzausfällen“, so Hauk. Hinzu kommen zunehmende erforderliche Investitionen und Anpassungen im Stallbau, gerade auch mit dem Blick auf mehr Tierwohl. Unter diesen Umständen droht laut Hauk eine außerordentliche Zunahme der Betriebsaufgaben. Die Schweinehaltung mit einer transparenten und vor allem regionalen Wertschöpfungskette müsse jedoch auch in Zukunft einen festen Platz in Baden-Württemberg haben.

„Wer Regionalität möchte, muss auch an der Seite unserer tierhaltenden Betriebe stehen. Mit der Entlastung der baden-württembergischen Ferkelerzeuger bei den Beiträgen an die Tierseuchenkasse setzen wir daher auch ein klares Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren oftmals familiengetragenen Betrieben. Zudem wollen wir die baden-württembergischen Sauenhaltungsbetriebe zur Fortsetzung ihrer Ferkelproduktion motivieren“, erklärt Minister Hauk.

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