Im brandenburgischen Landkreis Uckermark wurden in den letzten zwölf Monaten keine Wildschweine mehr gefunden, die mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert waren. Deshalb hat die Kreisverwaltung per Allgemeinverfügung jetzt das Kerngebiet 8 und die damit für die Land- und Forstwirtschaft geltenden Nutzungsbeschränkungen aufgehoben.
Acht von elf Kerngebieten aufgehoben
Damit sind insgesamt acht der ursprünglich elf Kerngebiete in Brandenburg wieder land- und forstwirtschaftlich nutzbar. Nur in den Kreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz bestehen noch drei Sperrgebiete. Bei anhaltend stabiler Seuchenlage will das Verbraucherschutzministerium in Potsdam aber noch in diesem Jahr weitere Restriktionszonen aufheben.
Auflagen für das Verbringen von Hausschweinen gelten weiter
Die Beschränkungen für das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II bleiben allerdings weiter bestehen. Zumindest so lange, bis die Sperrzone II von der EU-Kommission offiziell aufgehoben wird. Auch die ASP-Schutzzäune sollen vorerst stehen bleiben.
Sechsmonatige Screening-Phase beginnt
Im aufgehobenen Kerngebiet 8 beginnt jetzt eine sechsmonatige Screening-Phase. In dieser Zeit soll das Schwarzwild hier noch einmal deutlich reduziert werden, teilt das Verbraucherschutzministerium Brandenburg in einer Pressemitteilung mit. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse die Jägerschaft ihre Aktivitäten bei der Entnahme des Schwarzwilds noch einmal deutlich verstärken. ●