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Achtung Fristende!

Denken Sie an das Umbaukonzept für Ihr Deckzentrum!

Bis zum 9. Februar muss jeder Sauenhalter seinem Veterinäramt ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum vorlegen. Verpassen Sie diese entscheidende Frist nicht!

Lesezeit: 2 Minuten

Jeder deutsche Sauenhalter ist verpflichtet, seinem Veterinäramt bis zum 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum vorzulegen. Oder er muss verbindlich erklären, dass er im Februar 2026 endgültig aus der Sauenhaltung aussteigt. Wer dies verpasst, läuft Gefahr, dass die eigentlich bis zum 9. Februar 2029 geltende Übergangsfrist für den Umbau des Deckzentrums um drei Jahre verkürzt wird!

Post vom Veterinäramt bekommen?

Inzwischen haben bereits etliche Veterinärämter die Sauenhalter in ihrem Zuständigkeitsbereich angeschrieben und eine frühere Frist gesetzt. Das soll den Landwirten helfen, Fristüberschreitungen zu vermeiden. Zudem ergibt sich dadurch zeitlicher Spielraum, falls es noch Nachfragen gibt. Rechtlich entscheidend ist jedoch die gesetzliche Frist, also der 9. Februar 2024.

Konzept kann später noch korrigiert werden

Jeder, der noch nicht sicher ist, ob er die Sauenhaltung bis 2026 aufgibt, sollte dennoch unbedingt ein Umbaukonzept einreichen! Zumal das abgegebene Konzept nicht verbindlich ist. Es kann später noch angepasst bzw. korrigiert werden.

Vorlagen zum Download

Zurzeit gibt es keine formalen Vorgaben, wie das Konzept aussehen muss. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sowie die Landwirtschaftskammern Niedersachsen und NRW bieten jedoch Formvorschläge bzw. am Bildschirm aus­füllbare ­Vorlagen an, die Sie kos­tenlos nutzen können.

Die Vor­lagen und Formvorschläge finden Sie ­HIER.

Weitere Vorlagen für das Umbaukonzept

Die entsprechenden Formblätter sowie Beispiele für das Betriebs- und Umbaukonzept finden Sie auf den Homepages der Landwirtschaftskammern Niedersachen und NRW sowie beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).

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