Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

Sauenhaltung

Deckzentrum – jetzt den Umbau planen!

Die Arbeitsgruppe „Bauen: Sauen und Mast“ hat umfangreiche Empfehlungen zum Umbau des Deckzentrums erarbeitet. Die LWK NRW bietet ein Formblatt für das Umbaukonzept zum Download an.

Lesezeit: 2 Minuten

Bald wird es ernst. Fast alle Sauenhalter müssen sich in den nächsten Monaten damit auseinandersetzen, ob und wie sie ihr Deckzentrum an die neuen Vorgaben der im Februar 2021 überarbeiteten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) anpassen wollen.

Bisher gibt es allerdings nur wenig Literatur zu Umbaumöglichkeiten und Managementempfehlungen im Deckzentrum. Deshalb hat die Arbeitsgruppe „Bauen: Sauen und Mast“ des vom Bundesagrarministerium (BMEL) geförderten „Netzwerks Focus Tierwohl“ umfangreiche Empfehlungen dazu erarbeitet.

Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ausführliche Infos zum Thema finden Sie unter www.fokus-tierwohl.de

Umbaukonzept bis Februar 2024

Worum geht es? Künftig müssen laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auch die Sauen im Deck­zentrum in Gruppen gehalten werden. Für Deckställe, die bereits vor dem 9. Februar 2021 genehmigt oder in ­Betrieb genommen wurden, gilt zwar eine Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2029.

Wer aber auch danach noch Sauen halten will, muss dem Veterinäramt bis zum  9. Februar 2024  ein Betriebs- und Umbaukonzept vorlegen. Und bis zum 9. Februar 2026 muss der Bauantrag gestellt sein.

Um das Erstellen des Umbaukonzeptes zu erleichtern, hat die Landwirtschaftskammer NRW als Vorlage ein achtseitiges PDF erarbeitet. Es muss nur ausgefüllt und um Angaben zum Betrieb ergänzt werden. Weitere Informationen finden Sie HIER.

Alternative: Bis 2026 Aufgabe der Sauenhaltung

Die Pflicht zur Vorlage des Umbaukonzepts entfällt, wenn der Tierhalter seinem Veterinäramt bis zum 9. Februar 2024 verbindlich erklärt, dass er die Sauenhaltung bis zum  9. Februar 2026  aufgibt.

Für Landwirte, die die Sauenhaltung bis 2026 aufgeben, hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ein Formblatt erstellt. Das Formblatt können Sie hier herunterladen:

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.