Bald wird es ernst. Fast alle Sauenhalter müssen sich in den nächsten Monaten damit auseinandersetzen, ob und wie sie ihr Deckzentrum an die neuen Vorgaben der im Februar 2021 überarbeiteten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) anpassen wollen.
Bisher gibt es allerdings nur wenig Literatur zu Umbaumöglichkeiten und Managementempfehlungen im Deckzentrum. Deshalb hat die Arbeitsgruppe „Bauen: Sauen und Mast“ des vom Bundesagrarministerium (BMEL) geförderten „Netzwerks Focus Tierwohl“ umfangreiche Empfehlungen dazu erarbeitet.
Ausführliche Infos zum Thema finden Sie unter www.fokus-tierwohl.de
Umbaukonzept bis Februar 2024
Worum geht es? Künftig müssen laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auch die Sauen im Deckzentrum in Gruppen gehalten werden. Für Deckställe, die bereits vor dem 9. Februar 2021 genehmigt oder in Betrieb genommen wurden, gilt zwar eine Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2029.
Wer aber auch danach noch Sauen halten will, muss dem Veterinäramt bis zum 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept vorlegen. Und bis zum 9. Februar 2026 muss der Bauantrag gestellt sein.
Um das Erstellen des Umbaukonzeptes zu erleichtern, hat die Landwirtschaftskammer NRW als Vorlage ein achtseitiges PDF erarbeitet. Es muss nur ausgefüllt und um Angaben zum Betrieb ergänzt werden. Weitere Informationen finden Sie HIER.
Alternative: Bis 2026 Aufgabe der Sauenhaltung
Die Pflicht zur Vorlage des Umbaukonzepts entfällt, wenn der Tierhalter seinem Veterinäramt bis zum 9. Februar 2024 verbindlich erklärt, dass er die Sauenhaltung bis zum 9. Februar 2026 aufgibt.
Für Landwirte, die die Sauenhaltung bis 2026 aufgeben, hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ein Formblatt erstellt. Das Formblatt können Sie hier herunterladen: