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topplus Gericht bremst BHZP

Gericht entscheidet: Stallanlage für BHZP darf vorerst nicht gebaut werden

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erteilt der Vergrößerung der BHZP-Zuchtanlage in Ellringen bei Lüneburg zum zweiten Mal ein Absage.

Lesezeit: 1 Minuten

In Ellringen im Landkreis Lüneburg möchte eines der größten Schweinezuchtunternehmen Deutschland, die BHZP (Bundeshybridzuchtprogramm) ihreZuchtanlage erweitern. Jetzt erklärte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg den Bebauungsplan für den Stall für unwirksam. Die Gründe waren u.a.: Weil die Ratsmitglieder vor der Beschlussfassung nicht hinreichend über die Einzelheiten des mit dem Bebauungsplan zusammenhängenden Vorhaben- und Erschließungssplans informiert worden seien, läge ein formaler Fehler vor. Außerdem sei ein gesetzlich geschütztes Biotop nicht erkannt und daher bei der Planung auch nicht ausreichend berücksichtigt worden sei, so ein Sprecher des OVG Lüneburg. Eine schriftliche Begründung liege derzeit noch nicht vor (Az. 1 KN 81/21).

Laut Berichterstattung der Zeitung Welt ist dies bereits das zweite Mal, dass das OVG den Bebauungsplan zurückweist. Schon 2018 habe das Gericht das Vorhaben gestoppt. BHZP wolle die bestehende Anlage von etwa 1200 auf 6350 Zuchttiere erweitern. Laut „Welt“ ist BHZP optimistisch, den seit einigen Jahren auf dem Gelände stehenden genehmigten Rohbau noch fertig bauen zu können.  

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