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Unsauber gearbeitet?

UBA will 18 m breite Randstreifen: Expertin ordnet Studienergebnisse und Vorgehensweise ein

Das Umweltbundesamt fordert aufgrund eines Kleingewässermonitorings 18 m breite Randstreifen. Dabei hat die Studie wichtige Quellen nicht berücksichtigt. Eine Expertin ordnet die Studie ein.

Lesezeit: 5 Minuten

Immer strengere Anwendungsverordnungen, immer bessere Pflanzenschutztechnik, immer mehr Gewässerrandstreifen. Dennoch sollen laut einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) kleine Oberflächengewässer stärker mit Pflanzenschutzmitteln belastet sein als ursprünglich angenommen. Als Konsequenz fordert die Bundesbehörde 18 m breite Randstreifen.

Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer (LWK) Nordrhein-Westfalen haben sich die Mühe gemacht, die Daten zu sichten, um den Ursachen auf den Grund zu gehen. Heraus kam unter anderem, dass schädliche Einträge, die nicht von landwirtschaftlichen Flächen stammen, kaum berücksichtigt wurden. Was den Experten noch auffiel und was die Konsequenzen sind, hat Andrea Claus-Krupp im Folgenden zusammengefasst.

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Gewollter Alleingang des UFZ?

Der Pflanzenschutzdienst NRW wurde zwar schon über ein Jahr vor Beginn der ersten Untersuchungen (2018) seitens des Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW gebeten, das Kleingewässermonitoring (KGM) fachlich zu begleiten und insbesondere bei der Auswahl geeigneter Messstellen zu unterstützen. Eine Mitarbeit in der Studie, deren Ziel es war, das Vorkommen von PSM-Rückständen in kleinen und mittleren Fließgewässern zu ermitteln und deren potenziellen Beitrag zum beobachteten Rückgang der Artenvielfalt zu bestimmen, war für uns selbstverständlich. Denn nur, wenn wir die Schwachstellen des PSM-Einsatzes und den Zustand von Gewässern in der Agrarlandschaft kennen, können wir sie beseitigen und letztendlich Pflanzenschutzwirkstoffe erhalten.

Ein Kleingewässermonitoring 2.0 mit unserer Expertise wäre wünschenswert."
Andrea Clauss-Krupp

Allerdings: Das Umweltforschungszentrum Leipzig (UFZ), welches die Untersuchungen durchführte, hat uns erst am Tag vor der letzten Probenahme in 2018 über den Stand der Arbeiten informiert. Genauso überrascht waren wir, als es im August 2023 zu einer weiteren Veröffentlichung kam, die zusätzliche Untersuchungen aus 2021 beinhaltete. Darüber hatte weder NRW noch andere Bundesländer Kenntnis.

Ein riesiges Datenpaket muss auch intensiv ausgewertet werden

Die Informationen, die im Rahmen der Studie in den Jahren 2018, 2019 und 2021 an über 140 Messstellen in Deutschland aufgenommen wurden, stellen auch aus unserer Sicht einen großen Datenschatz dar. Bei der intensiven Prüfung der nordrhein-westfälischen Daten konnten wir allerdings feststellen, dass die Berechnungen und Schlussfolgerungen teilweise nicht nachvollziehbar sind. Dagegen wurden aus den Ergebnissen überraschend klar durchweg bekannte UBA-Forderungen abgeleitet. Dazu zählen:

  • Die Überprüfung der derzeitigen Risikoabschätzung und des Risikomanagements im Rahmen des deutschen Zulassungsverfahrens,
  • die Abschaffung von Ausnahmen bei gewissen Anwendungsbestimmungen, wie z. B. der wahlweisen Anlage von Randstreifen (z. B. NW 706),
  • die Anlage von Gewässerrandstreifen mit einer Breite von mindestens 18 m, auch an nur zeitweise wasserführenden Gräben und
  • die Änderung der Rahmenbedingungen für ein regelmäßiges Monitoring (z. B. Verwendung von Ereignisproben oder Zugriff auf Anwendungsdaten).

Eigene Schlussfolgerungen: Studienautoren arbeiteten nicht wissenschaftlich

Die Datenanalyse und die Begehungen der sieben in NRW liegenden Gewässer zeigen uns dagegen ein anderes Bild. So werden lediglich RAK-Überschreitungen (RAK = Regulatorisch Akzeptable Konzentration) durch flächenhafte Abschwemmung angewendeter PSM-Wirkstoffe als Ergebnis der Studie thematisiert. Ein schädlicher Einfluss urbaner Stoffe (wie Pharmazeutika, Industriestoffe, Kosmetika) auf den Rückgang der Artenvielfalt wurde von den Autoren ausgeschlossen. Und das, obwohl die Daten zahlreiche Auffälligkeiten zeigten, insgesamt 288 verschiedene Substanzen gefunden wurden und viele davon ein eindeutiger Indikator für häusliche Abwasser sind, die aus Kläranlagen oder anderen direkten Einleitern stammen.

Als maßgebliche Quelle für die RAK-Überschreitungen der PSM-Wirkstoffe nennen die Autoren Run-off-Situationen und unzureichend wirksame oder nicht vorhandene Randstreifen. Sie versuchen diese Aussagen jedoch ausschließlich mit Modellberechnungen zu belegen. Wir haben aufgrund der Kritik 2018 und 2022 die Gewässer intensiv begangen und an allen Bächen zahlreiche Punkteinleitungen (z. B. aus Kleinkläranlagen) im Zustrom der Messstellen gefunden. Die Begehungen zeigten überwiegend schmale Gewässer (< 1 m) mit bachbegleitenden bewachsenen Strukturen wie Feldgehölzen, Sträuchern und intakten Randstreifen. Daher stellen nach unserer Auffassung diffuse Einträge von Schlägen wie Abdrift und Runoff, augenscheinlich keinen wesentlichen Eintragspfad dar, zumal wissenschaftliche Belege fehlen.

Weiter konnten wir belegen, dass die Autoren die Einflüsse der Funde nicht, wie wissenschaftlich geboten, im hydrologischen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers untersucht haben, sondern willkürlich einen „Einflusskorridor“ für ihre Untersuchungen festlegten.

Ein weiterer Kritikpunkt unsererseits ist, dass die Autoren sehr fragwürdig bei der Ermittlung der RAK-Überschreitungen vorgehen. Nach Aussage des UBA waren 73 % der Messstellen hiervon betroffen. Für die Autoren Hauptgrund dafür, eine Verschärfung der Pflanzenschutzmittelzulassung zu fordern. Für NRW konnten wir jedoch zeigen, dass von den angezeigten 41 RAK-Verstößen eigentlich nur 13 tatsächliche Überschreitungen sind. Die hohe Zahl kommt zustande, da man in der Studie neuere, aber nicht für die dort angewendeten Pflanzenschutzmittel geltende RAK-Werte verglichen oder Sicherheitsfaktoren aufgeschlagen hat. Ohne die nicht mehr zugelassenen Wirkstoffe, bleiben von 4.972 Messwerten letztendlich „nur“ fünf RAK-Überschreitungen übrig: dreimal Diflufenican (z. B. in Herold SC) und zweimal Foramsulfuron (z. B. in MaisTer power). Diese Funde werden wir mit Hilfe des H2Ot-Spot-Managers und unserer Spezialberatung Gewässerschutz analysieren und auf Basis einer Einzelflächenanalyse schlagspezifische Risikominderungsmaßnahmen vorschlagen.

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