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topplus Keine Ausnahmen mehr

EU-Kommissar zu GLÖZ 7 und 8: Stilllegung und Fruchtwechsel greifen jetzt!

Der EU-Agrarkommissar hat endgültig ausgeschlossen, dass es weitere Ausnahmen von den GAP-Vorschriften gibt. Landwirte müssen für den Agrarantrag Stilllegung (GLÖZ 8) und Fruchtwechsel (GLÖZ 7) beachten.

Lesezeit: 2 Minuten

Was der EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski vor wenigen Wochen bereits angedeutet hatte, ist nun offiziell: Landwirte in der EU müssen sich für das kommende Erntejahr auf die gesamten Auflagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einstellen – inklusive Stilllegung (GLÖZ 8) und Fruchtwechsel (GLÖZ 7).

Agrarkommissar: Marksituation hat sich geändert

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Das bestätigte Wojciechowski am Donnerstag während einer Sitzung des Agrarausschusses des EU-Parlamentes. "Die Kommission denkt nicht über eine Verlängerung nach, weil sich die Marktsituation geändert hat", erklärte er den Abgeordneten des Landwirtschaftsausschusses.

Die Lage sei aktuell ganz anders als noch vor einem Jahr. Aktuell gebe es in einigen Teilen Europas Importbeschränkungen, weil zu viel Getreide auf dem Markt sei, so Wojciechwoski.

Lockerungen „Ausnahmesituation“ geschuldet

Bei den Lockerungen im laufenden Erntejahr hätte es sich um eine „Ausnahmesituation“ gehandelt, so der Pole. Die EU-Kommission können solche Ausnahmen gar nicht jedes Jahr erlassen.

Wollte sie dies, müsste sie die grundlegenden GAP-Gesetze ändern. Darauf hatten sich EU-Parlament, die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission 2020 nach langem Ringen geeinigt.

Um den Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine entgegenzuwirken, hatte die EU-Kommission in den Jahren 2022 und 2023 befristete Ausnahmen von bestimmten GAP-Umweltauflagen erlassen. Einige EU-Mitgliedsstaaten hatten kürzlich eine Kampagne gestartet, um diese Ausnahmeregelung bis 2024 fortzusetzen.

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