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Wie kann man GLÖZ 8 Stilllegungsflächen begrünen?

Wer sich für die aktive Begrünung der GLÖZ-8 Flächen entscheidet, sollte sich im Vorfeld Gedanken zur Artenwahl machen. Wichtig ist es, kein zusätzliches Unkrautproblem zu schaffen.

Lesezeit: 4 Minuten

Unser Autor: Kai-Hendrik Howind, LWK Niedersachsen

Wer 2024 Agrarförderungerhalten will, muss nach GLÖZ-8rund 4 % der eigenen Ackerfläche stilllegen. Die Brachen können Sie der Selbstbegrünung überlassen oder Sie säen sie unmittelbar nach der Ernte derVorfruchtein. Die Reinsaat einer Kulturpflanze ist nicht ausreichend. Denken Sie auch daran, dass der Bewuchs im Zeitraum vom 01.04. bis zum 15.08. des Folgejahres (Stilllegungsjahr) nicht gemulcht oder anderweitig beseitigt werden darf.

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Dies führt unweigerlich zum Aussamen einiger Arten. Daher ist bei der Auswahl der Begrünung darauf zu achten, dass keine schwer bekämpfbaren Arten vom Rand in die Fläche einwandern und dann zu Problemen führen.

Wer sich für die aktive Begrünung der Stilllegungsflächen nach GLÖZ-8 entscheidet, sollte seinen Standort genau kennen und eine langfristige Strategie haben, um die richtigen Arten oder die richtige Mischung wählen zu können.

Zusätzliche Unkrautprobleme vermeiden

Für die Minderung des Unkrautaufkommens sind Mischungen gefragt, die den Boden möglichst schnell begrünen, eine dichte Pflanzenbedeckung gewährleisten und dennoch im Wachstum nicht zu massereich sind. Vor diesem Hintergrund wurden in der Vergangenheit oftmals Brachemischungen mit Deutschem Weidelgras genutzt. Dessen Konkurrenzstärke und Frohwüchsigkeit sind zur Unkrautunterdrückung vorteilig, werden aber problematisch, wenn Weidelgräser aussamen und selbst als Ungras im Ackerbau auftreten.

Durch wiederholte Herbizidmaßnahmen auf den angrenzenden Ackerflächen ist zudem die Gefahr der Resistenzentwicklung sehr groß und stellt die Praxis bereits vor große Probleme. Dieser Aspekt ist besonders relevant, wenn die Bracheflächen streifenförmig entlang von bewirtschafteten Flächen verlaufen.

Damit dennoch eine konkurrenzstarke Begrünung mit Unkraut unterdrückender Wirkung entsteht, empfehlen sich Gräsermischungen mit einem ausgewogenen Verhältnis von Ober- und Untergräsern sowie einem gewissen Leguminosenanteil. Welche Arten sich eignen entnehmen Sie der folgenden Übersicht.

Zur Aussaat bieten sich entsprechende Fertigmischungen der oben genannten Komponenten an (z. B. Standardmischungen GVII oder GVIII) oder Eigenmischungen aus z. B. 90 % Rotschwingel und 10 % Weißklee.

Dauerbrache oder Rotationsbrache

Einfluss auf die Wahl der Begrünung kann auch die Standdauer der Brache haben. Machen Sie sich bewusst, ob es sich um eine längerfristige Dauerbrache handelt – die in absehbarer Zeit nicht wieder bewirtschaftet werden soll – oder, ob eine Rotationsbrache im Rahmen der betrieblichen Fruchtfolge geplant ist.

Bei einer Dauerbrache richtet sich der Fokus vor allem auf die möglichst gute Unterdrückung unerwünschter Arten wie Disteln etc. Hierzu sind konkurrenzstarke Gräsermischungen, beispielsweise aus Weidelgras, Rotschwingel oder Weißklee geeignet. Da keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen und die Fläche absehbar nicht wieder in Produktion genommen werden soll, ist die Gefahr der Resistenzbildung beim Weidelgras in diesem Fall geringer.

Bei einer kurzfristigen Rotationsbrache hingegen sollte man im konventionellen Bereich auf Weidelgräser verzichten. Stattdessen bieten sich winterharte Mischungen mit Leguminosenanteilen zur N-Fixierung an. Die hierfür geeignete Winterwicke sollte im ökologischen Anbau hingegen gemieden werden, da diese hier beim Aussamen zum Problem führen kann. Grundsätzlich empfiehlt sich im Ökolandbau Kleegras, um über den Klee eine Stickstofffixierung zu generieren und durch die wirksame Unkrautunterdrückung die Ausbreitung unerwünschter Beikräuter zu verhindern.

Sonderfall Ackerfuchsschwanz

Auf Standorten mit starkem Auftreten von Ackerfuchsschwanz wird als letzte Maßnahme oftmals der mehrjährige Anbau von Kleegras mit einer intensiven Nutzung empfohlen. Diese Form der Flächensanierung ist durch das lange Verbot des Mulchens vom 01.04. bis zum 15.08. in der Regel nicht mit den Vorgaben der Stilllegung nach GLÖZ 8 kombinierbar, sodass diese Form der Flächensanierung nur bei einer intensiven Nutzung des Kleegrases möglich ist.

Tipps zur Anlage

Die Etablierung kann idealerweise bereits als Untersaat in der Hauptkultur erfolgen. Bei Neuansaaten nach der Ernte einer Hauptfrucht kann für die Bodendeckung und einen ausreichenden Herbstaufwuchs auch Sommerroggen oder Rauhhafer als Deckfrucht zur Unkrautunterdrückung hinzugegeben werden. Ein Mulchen, je nach Entwicklung, im Spätherbst oder im Frühjahr bis zum 01.04. bietet sich an, um die Entwicklung eines dichten Bewuchses zu fördern bzw. um eine zu starke Entwicklung der Deckfrucht zu regulieren.

Gestaltungsspielraum bei den Öko-Regelungen

Sollen über die 4 % Mindestverpflichtung weitere Brachen im Rahmen der Öko-Regelungen angelegt werden, besteht hier etwas mehr Gestaltungsspielraum hinsichtlich der pflanzenbaulichen Anlage und Pflege:

Für die Ökoregelung 1a bereitgestellte Flächen können bis zum 31.03. bearbeitet werden, mit einer Saatgutmischung eingesät oder der Selbstbegrünung überlassen werden. Bei der Ökoregelung 1b ist eine Aussaat entsprechend einer für das jeweilige Bundesland zugelassenen Artenliste bis zum 15.05. (Ökoregelung 1b) des Antragsjahres möglich. Darüber hinaus kann man diese Flächen nach dem 31.12. des Antragsjahres bearbeitet und als Brache neu ansäen.

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