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Mehr Sortenvielfalt

EU-Saatgutverordnung: Kommission will das Zulassungsverfahren vereinfachen

Durch das neue Saatgutrecht soll heterogenes Pflanzenmaterial leichter zugelassen werden. Ziel ist eine größere genetische Vielfalt. Reproduktionsmaterial soll verstärkt dem Ökolandbau zugute kommen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Zulassung von neuem Saatgut und anderem pflanzlichen Reproduktionsmaterial soll deutlich vereinfacht werden. Diese Zielsetzung verfolgt die Europäische Kommission mit ihrem jetzt vorgestellten Vorschlag zur Novellierung der EU-Saatgutverordnung.

Die Grundprinzipien der aktuellen Gesetzgebung würden beibehalten, stellte die Brüsseler Behörde aber klar. Auch weiterhin müsse neues Reproduktionsmaterial vor der Marktzulassung registriert und zertifiziert werden. Dem Vorschlag zufolge sollen neue Pflanzensorten auch wie bisher in einen nationalen Katalog aufgeführt werden.

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Zuvor sind im Rahmen der Registrierung die besonderen Eigenschaften zu bestätigen. Beispielsweise werden die Züchter auch weiterhin darlegen müssen, dass sich das Material von anderen Sorten auf dem Markt unterscheidet.

Nach Angaben der Kommission ist die europäische Saatgutbranche mit ihren etwa 7.000 meist kleineren Unternehmen der weltweit größte Exporteur. Konkret kommt sie auf einen Anteil von rund 20 % des Saatgutweltmarktes, der auf 7 Mrd. € bis 10 Mrd. € veranschlagt wird. Die Kommission betonte vor diesem Hintergrund die Wichtigkeit, dass die Rechtsvorschriften mit der Entwicklung der Wissenschaft Schritt halten.

Erhaltungssorten leichter genehmigen

Vereinfacht werden soll die Zulassung für Erhaltungssorten und heterogenem Pflanzenmaterial. Auch soll es spezifische Ausnahmeregelungen für Saatguterhaltungsnetze geben.

Nach Angaben der Kommission wird auch der Austausch von Saatgut in Naturalien zwischen den Landwirten erleichtert. Die Brüsseler Behörde stellte allerdings klar, dass bei einem solchen Austausch die Grundanforderungen an die Qualität von Pflanzenvermehrungsmaterial - beispielsweise Schädlings- und Mängelfreiheit - uneingeschränkt eingehalten werden müssten.

Des Weiteren sollen Landwirte kleine Mengen von Saatgut aus eigener Ernte untereinander austauschen dürfen. Dies wird nach Vorstellung der Kommission zur Vielfalt des betriebseigenen Saatguts beitragen.

Mehr Sorten für den Ökolandbau freigeben

Auch die Erzeugung von pflanzlichem Reproduktionsmaterial im Ökolandbau will die EU-Behörde mit der Novelle fördern. Die Kommission erhofft sich von ihrem Vorschlag, dass es mehr Sorten für den ökologischen Landbau geben wird.

Mit dem Vorschlag zum Pflanzenvermehrungsmaterial werden geänderte Vorschriften für die Eintragung von Bio-Sorten eingeführt. Hierzu zählen zum Beispiels Sortenprüfungen nach den Vorschriften des Ökolandbaus. Ziel ist es, dass mehr Sorten eingetragen werden, die sich für den ökologischen beziehungsweise biologischen Landbau eignen.

Der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling ist dagegen unzufrieden und hält den Entwurf für ein „Armutszeugnis für alle Ambitionen der EU zum Erhalt der Biodiversität“. Nach dem Vorschlag würde die Weitergabe und der Tausch von Saatgut über Gendatenbanken und auch das Recht der Landwirte, ihr Saatgut an Nachbarn abzugeben, drastisch erschwert und wäre nur noch in kleinen Mengen möglich, monierte er. Er äußerte zudem die Befürchtung, dass mit der Reform die Erzeuger von regional angepassten Sorten in eine Nische von Kleinproduzenten abdrängt werden. Auch seien die einzuhaltenden Kriterien für die Bio-Sorten unklar definiert.

BDP fordert Modernisierung mit Augenmaß

Grundsätzlich positiv wurde der Reformvorschlag von den Pflanzenzuchtunternehmen in Deutschland bewertet. „Wir begrüßen, dass die Vorzüge der bestehenden Rechtsvorschriften für die Produktion und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial (PRM - Plant Reproductive Material) anerkannt werden und im Grundsatz in Form der Sortenzulassung und -anerkennung erhalten bleiben sollen“, erklärte BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer.

Zugleich mahnte der Verband „eine Modernisierung des Rechtsrahmens mit Augenmaß“ an. Er warnte vor einer Absenkung von Kriterien. Das geltende europäische Saatgutrecht bilde seit Jahrzehnten den Rahmen für die Versorgung der Landwirtschaft mit Saatgut verbesserter Sorten, stellte der BDP fest.

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Digitalisierung der Etikettierung gewollt

Im Hinblick auf herbizidtolerante Sorten wird festgestellt, dass die für die Sortenregistrierung zuständigen nationalen Behörden in der Lage sein sollten, den Anbau dieser Sorten in ihrem Hoheitsgebiet geeigneten Anbaubedingungen zu unterwerfen. Ziel müsse es sein, unerwünschte Folgen wie Resistenzen von Unkräutern zu vermeiden.

Außerdem sollten für Sorten, die neben der Herbizidtoleranz noch andere besondere Merkmale aufweisen, ebenfalls besondere Anbaubedingungen gelten, heißt es im Gesetzesvorschlag der Kommission.

Die neue Saatgutverordnung trägt nach ihren Angaben auch den technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen Rechnung. So sollen in Zukunft beispielsweise biomolekulare Techniken zur Überprüfung der Sortenechtheit von vermarktetem Saatgut eingesetzt werden können. Zudem wird es ermöglicht, Etiketten mit digitalen Merkmalen - wie beispielsweise ein QR-Code - zur Verhinderung von Betrug einzusetzen.

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