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Umstrittene Gesetzesnovelle

EU-Saatgutverordnung kommt nach der EU-Wahl

Die EU will Landwirten erlauben, Saat- und Pflanzgut in bestimmtem Umfang untereinander auszutauschen. Das gefällt nicht jedem.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Europaparlament hat am Mittwoch einen Kurs für die Arbeit an der Novelle der europäischen Saatgutverordnung festgelegt. Nach der Europawahl beginnen dazu die Gespräche mit dem Gesetzgeber. Davor muss das Parlament in seiner neuen Zusammensetzung noch entscheiden, ob es die Position aus der abgelaufenen Legislaturperiode übernehmen will.

Nach dem Willen der Abgeordneten soll es den Landwirten erlaubt werden, Pflanzenvermehrungsmaterial in bestimmtem Umfang untereinander auszutauschen. Das maximale Volumen soll die EU-Kommission für jede Art festlegen.

An Saatgut und Vermehrungsmaterial aus Drittstaaten will das Parlament die heimischen Produktionsstandards anlegen. Der Erhalt der Saatgutvielfalt soll gestärkt werden, indem bestimmte Vermarktungsvorschriften gelockert werden.

Wald-Saatgut

Im Hinblick auf forstliches Vermehrungsmaterial unterstützt das Parlament eine engere Kooperation der Mitgliedstaaten, etwa um im Fall von Schadensereignissen Engpässe überbrücken zu können. Einführen wollen die Abgeordneten eine vollständige Rückverfolgbarkeit. Erzeuger sollen verpflichtet werden, vor der Ernte die zuständigen Behörden in Kenntnis zu setzen. Das soll Kontrollen erleichtern.

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S T I M M E N

Thema bleibt umstritten

Sehr kritisch äußert sich die Europäische Saatgutvereinigung (Euroseeds) zu den Vorschlägen. Sie warnt unter anderem davor, Verfügbarkeit und Sicherheit von Saatgut durch zu viele Ausnahmen für die Vermarktung zu gefährden.

Ähnlich beurteilen das die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca). Sie sehen ebenfalls das Risiko von „unregulierten Parallelmärkten“. Geteilt werden diese Befürchtungen von den EU-Verbänden der Rüben- (CIBE) und Maiserzeuger (CEPM Maiz’Europe) sowie der Getreidehändler (COCERAL).

Erfreut zeigte sich hingegen die EU-Gruppe der Internationalen Vereinigung ökologischer Landbaubewegungen (IFOAM - Organics Europe). Laut dem stellvertretenden Direktor Eric Gall hat die Novelle des Saatgutrechts das Potenzial, für mehr genetische Diversität bei Vermehrungsmaterial zu sorgen. Insbesondere Biobauern könnten besseren Zugang zur Biodiversität der Nutzpflanzen erhalten.

Gemischte Gefühle bei Arche Noah

„Gemischte Gefühle“ brachte die Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und ihre Entwicklung (Arche Noah) zum Ausdruck. Der Beschluss des EU-Parlaments könne das Recht der Landwirte absichern, eigenes Vermehrungsmaterial in kleinen Mengen untereinander entgeltlich und unentgeltlich tauschen zu können, so die Einschätzung. Zudem solle der Zugang zu traditionellen Sorten gesichert werden.

Kritisch bewertet Arche Noah, dass eine Ausnahme für die Weitergabe von gefährdeten Sorten für die Erhaltung auf etablierte Organisationen beschränkt werden soll. „Viele Akteure in Europa tragen zur Rettung der Sortenvielfalt bei, unter anderem lokale Saatgutproduzenten, einzelne Bauern, aber auch öffentliche Initiativen wie Saatgut-Bibliotheken“, erklärte die zuständige Referentin Magdalena Prieler. Die Position des Europaparlaments sehe nicht vor, für diese wichtigen Leistungen einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen.  

Ihre Meinung?

Wie stehen Sie zum Saatgutrecht? Nutzen Sie ausschließlich Z-Saatgut und unterstützen dies oder wünschen Sie sich mehr Freiheiten? Schreiben Sie gerne an deter@topagrar.com. Die interessantesten Meinungen veröffentlichen wir immer freitags.

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