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Waldumbau Eurotier 2024 Steuern in der Landwirtschaft

topplus Leserfrage

Für welche Sorten muss ich eine Nachbaugebühr zahlen?

Um eine Nachbauerklärung kommen Sie nicht herum. Doch es gibt auch Firmen, die keine Nachbaugebühren für ihre Sorten erheben.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) will jährlich aufs Neue wissen, ob wir eigenes ­Saatgut einsetzen. Wie kann ich ­erkennen, welche Firmen keine Nachbaugebühren für ihre Sorten erheben? Wie kann ich erfahren, für welche Sorten der Sortenschutz ausgelaufen ist?

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Antwort:

Leider gibt es kein Register über Züchter, die keine Nachbaugebühren erheben. Es gibt aber einige ökologische Züchter, die auf Nachbaugebühren verzichten bzw. eine abweichende Erhebung durch­führen. Ob Sorten noch über den Sortenschutz verfügen, können Sie über das Bundessortenamt erfragen. Auf deren Internetseite finden Sie zudem die Abfragemöglichkeiten über einen bestehenden nationalen und europäischen Sortenschutz. Denken Sie aber daran, dass Sie vor dem Auslauf des Sortenschutzes bereits einmal über anerkanntes Saatgut verfügt haben müssen, um weiterhin Nachbau betreiben zu können.

Verfügen Sie über kein Saatgut der betreffenden Sorte und finden Sie keinen Lieferanten, der Ihnen anerkanntes Saatgut verkaufen kann, können Sie sich nicht von einem anderen Betrieb Erntegut der Sorte zu Saatzwecken liefern lassen. Denn Saatgut muss das Anerkennungsverfahren durchlaufen haben, wenn es an Dritte abgegeben wird. Dieses folgt aus dem Saatgutverkehrsrecht und steht mit dem Auslaufen des Sortenschutzes in keinem Zusammenhang.

Unser Experte: Jens Beismann, RA, Beismann Dr. Miersch Rechtsanwälte GbR, Hannover, Nds.

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