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Kabinett beschließt höheren THC-Grenzwert für Nutzhanf

Da der THC-Gehalt von Nutzhanf natürlichen Schwankungen unterliegt, bringt der nun angehobene Grenzwert den Betriebe einen größeren Spielraum.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will die Auflagen für Nutzhanf lockern. Der Grenzwert von Tetrahydrocannabinol (THC) in Nutzhanf soll auf 0,3 % angehoben werden. Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Damit sollen landwirtschaftliche Betriebe Nutzhanf mit einem THC-Wert von 0,3 % in den Verkehr bringen können, sofern sie auch die weiteren Voraussetzungen des Betäubungsmittelgesetzes erfüllen. Bislang liegt der Wert bei 0,2 % THC.

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Grenzwertanpassung auf nationaler Ebene

Die Änderung des zulässigen THC-Wertes ist notwendig, weil mit Inkrafttreten der neuen Brüsseler GAP-Strategieplanverordnung der für Direktzahlungen zulässige THC-Wert auf 0,3 % erhöht worden war. Nunmehr soll der Grenzwert auf nationaler Ebene angepasst werden. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten auch für die mit Hanf bestellten Flächen die EU-Direktzahlungen.

Der THC-Gehalt von Nutzhanf unterliege natürlichen Schwankungen, erläuterte das Agrarressort. Durch den höheren Grenzwert erhielten die Betriebe einen größeren Spielraum. Zudem würden durch die Änderung auch der Anbau und die spätere Vermarktung von weiteren Sorten ermöglicht. Nutzhanf wird insbesondere für die Herstellung von Hanffasern für Textilien oder Dämmstoffen verwendet. Zudem dient er der Gewinnung von Hanföl. Auch der Samen wird für den Verzehr genutzt.

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