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topplus Aktionsplan Insektenschutz

Klöckner entschärft Regeln für Insektenschutz in der Landwirtschaft

Das Landwirtschaftsministerium hat seine Pflanzenschutzvorschriften für das Insektenschutzpaket der Bundesregierung fertig. Es reduziert darin die geplante Fläche für Pflanzenschutz-Verbote deutlich.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat seine Teile für den Aktionsplan Insektenschutz der Bundesregierung fertig. In der betreffenden Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung hat das BMEL vor allem die Fläche für die geplanten Pflanzenschutz-Verbote deutlich verkleinert. Diese sollen nach Informationen von top agrar nur noch in bereits bestehenden nationalen Schutzgebieten, das sind Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope, gelten. Damit wären FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete von den Maßnahmen nicht mehr betroffen.

FFH- und Vogelschutzgebiete sollen außen vor bleiben

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Ursprünglich hatte die Bundesregierung im Aktionsplan Insektenschutz Verbote für bestimmte Insektizide und Herbizide in Schutzgebieten vorgesehen, die etwa 10% der landwirtschaftlichen Fläche ausmachen. Mit der Änderung wären nun nur noch bis zu 1,7% der Fläche betroffen. Außerdem sollen dort nur bienengefährliche Insektizide, die als B1 Mittel ausgewiesen sind, und Herbizide verboten werden. Ursprünglich hatte das Bundesumweltministerium (BMU) formuliert biodiversitätsschädigende Insektizide und Herbizide in Schutzgebieten, die FFH-Gebiete und eventuell auch Vogelschutzgebiete umfassen, verbieten zu wollen. Damit wären zahlreiche landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen gewesen, für die den Landwirten bei der Ausweisung als FFH-Gebiet versprochen worden war, dass es nicht zu Produktionseinschränkungen für sie kommt.

Glyphosat auf dem Acker nur noch in Ausnahmefällen

In die neu formulierte Verordnung hat das BMEL auch seine bereits 2018 formulierte Glyphosat-Minderungsstrategie aufgenommen. Diese sieht ein generelles Verbot der Anwendung für Glyphosat mit dem Ende der Zulassung auf EU-Ebene ab 2023 vor. Vorher soll es schon ein Verbot in Haus- und Kleingärten und in Parks geben. Auf Acker und Grünland soll nur noch in Ausnahmefällen mit Einzelfallentscheidung etwa bei Erosionsgefährdung oder bei Problemunkräutern, die anders nicht zu bekämpfen sind, Glyphosat eingesetzt werden dürfen.

Bisher noch keine Einigung mit dem BMU

Noch gibt es keine Einigung zwischen BMEL und BMU auf die Änderungen in der Pflanzenschutzverordnung. Das Kanzleramt besteht nach Informationen von top agrar darauf, dass es auch einen Kabinettsbeschluss für die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gibt. Das BMEL versucht dafür, die Abstimmung über das Insektenschutzgesetz vom BMU und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom BMEL gemeinsam bis spätestens Februar 2021 zu schieben. Das BMU hingegen will weiterhin am Kabinettstermin für seine Teile aus dem Insektenschutzgesetz am morgigen Mittwoch festhalten. "Wir geben die Hoffnung noch nicht auf", sagte dazu am Dienstag eine Sprecherin gegenüber top agrar.

Streit um Gewässerrandstreifen nicht gelöst

Streitpunkte zwischen BMU und BMEL gibt es auch noch bei den BMU-Teilen aus dem Insektenschutzgesetz. Das betrifft insbesondere die Behandlung der Gewässerrandstreifen. Das BMEL will die Gewässerrandstreifen selbst in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung regeln und diese auf 5 Meter drücken. Außerdem sollen die Gewässerrandstreifen nur an Gewässern 1. und 2. Ordnung angelegt werden müssen. Bisher hat das BMU Gewässerrandstreifen von 10 Metern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Wasserhaushaltsgesetz vorgesehen. Ist der Gewässerrandstreifen begrünt, sollen 5 Meter Abstand reichen.

Kompromiss für artenreiches Grünland

Unstimmigkeiten gibt es zwischen BMU und BMEL weiterhin bei der Ausweisung von Biotopen im Bundesnaturschutzgesetz. Dabei geht es um die Definition, welche Streuobstwiesen künftig unter den Biotopschutz fallen sollen. Bei den Vorgaben für artenreiches Grünland als Biotop haben sich BMEL und BMU hingegen wohl auf eine Definition geeinigt, heißt es aus Regierungskreisen.

Bauernproteste hatten zu Runden Tischen geführt

Die Bundesregierung hatte im September 2019 im sogenannten Agrarpaket einen Aktionsplan Insektenschutz beschlossen. Damals hatten sich BMU und BMEL auf die ersten Eckpunkte geeinigt. Danach entzündete sich unter den Bauern ein großer Unmut gegen die Forderungen an die Landwirtschaft aus dem Aktionsplan Insektenschutz. Er mündete ab Oktober 2019 dann in den Bauernprotesten und dem Erstarken von Land schafft Verbindung (LsV). Danach hat es mehrere Runde Tische und Gesprächsrunden zum Insektenschutz in den Ministerien auch mit den verschiedenen Bauerngruppierungen gegeben.

DBV-Forderung geht bisher nicht auf

Der Deutsche Bauernverband (DBV) forderte erst vor wenigen Tagen erneut, dass die Insektenschutzregeln ganz neu aufgerollt werden müssten. Diese dürften nicht ordnungsrechtlich, sondern müssten allein kooperativ aufgesetzt werden, lautet die Kernforderung des DBV. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) versucht wohl eher, die Abmachungen der Bundesregierung mit den Forderungen der Bauern überein zu bringen. „Unser Ziel ist, dem Rückgang der Artenvielfalt und insbesondere der Insekten entgegenzuwirken. Und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Pflanzen und Ernten vor Schädlingen geschützt werden können“, sagte Klöckner der Deutschen Presseagentur (dpa).

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