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Mehr Öko-Regelungen fürs Grünland und weniger Bürokratie gefordert

Ein Verbändebündnis positioniert sich wiederholt für spezielle Grünlandmaßnahmen bei den Öko-Regelungen. Dabei fordern sie drei ganz konkrete Dinge – und das schon ab 2024.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Öko-Regelungen der neuen Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) enthalten vor allem für Grünlandwirte kaum umsetzbare Maßnahmen. Sehr früh hatten einige Verbände bereits gezielte Regelungen gefordert. Doch auch beim Nachbessern dieses Jahr für 2024 ist eine neue Grünlandförderung nicht auf der Liste.

Ziel: Grünlandwirtschaft stärken

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Dabei sei es unbedingt notwendig, die Grünlandwirtschaft zu stärken, fordert der Deutsche Grünlandverband zusammen mit zwölf anderen Verbänden. Und zwar unabhängig davon, ob diese konventionell/nachhaltig optimal oder ökologisch erfolge. Nur so würden sich die Funktionen des Dauergrünlandes langfristig erhalten lassen – und auch die dort wirtschaftenden Betriebe.

Folgende Verbände haben diesen Konsens mit dem Deutsche Grünlandverband getroffen: Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung, (AG FUKO), Interessenverband Milcherzeuger (IVM), Arge Heumilch Deutschland, Bundesverband Deutscher Galloway-Züchter, Bundesverband Deutscher Angus-Halter, Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern (AVO), Alpwirtschaftlicher Verein im Allgäu (AVA), Forum Pro Schwarzwaldbauern, Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz- Niederung, Landschaftspflegeverband Thüringer Wald, Naturpark Thüringer Wald, Bundesfachverband Landwirtschaftlicher Trocknungswerke Deutschland (BLTD).

Drei weitere Öko-Regelungen fürs Grünland

Die Verbände fordern:

  1. „Klima- und Biodiversitätsschutz durch regenerative Dauergrünlandwirtschaft“ für 90 €/ha und Jahr, für das gesamte Grünland eines Betriebes sowie einzelne Flächen, auch jene für die ein verordnungsrechtliches Pflugverbot besteht.
    Die Flächen sollten langjährig, ununterbrochen, mindestens aber fünf Jahre als Dauergrünland bewirtschaftet worden sein, d.h., ohne mechanischen Eingriff in den Boden durch Pflügen und Narbenzerstörung zur Schaffung eines Saatbettes für eine Neuansaat. Eine Grünlanderneuerung wie auch Wiederherstellung eines geschlossenen Pflanzenbestandes nach entstandenen Narbenschäden, z.B. durch Wild, dürfe nur mit Nachsaat und bei Notwendigkeit nach nicht wendender Bodenbearbeitung erfolgen.

  2. „Weideprämie für Milchvieh und Nachzucht“, gebunden an eine ausreichende Weidefläche je Tier für mindestens 80 €/RGV und Jahr.

  3. „Grünlandbasierte Fütterung des Milchviehs“ gegen mindestens 150 €/ha jährlich. Die kalkulierten Grobfuttermehrkosten von vorherrschend Maissilage auf vorherrschend Grassilage und der Leistungsverlust würde diese Prämie rechtfertigen.

Angepasste Öko-Regelung 4 soll mehr leisten

Auch zu den angepassten Öko-Regelungen haben sich die Verbände positioniert. Während viele Punkte auf Zustimmung stoßen, müsse hingegen bei der geänderten Öko-Regelung 4 weiter nachgebessert werden. Konkret fordern die Verbände dafür, dass:

  • beim Viehbesatz statt Dauergrünland die Hauptfutterfläche die Bezugsfläche für den durchschnittlichen Viehbesatz werden solle und

  • Eine Ausnahmeregelung für reine Alm-/Alpbetriebe (Almgenossenschaften) bei einem geringeren Mindestviehbesatz als 0,3 RGV/ha notwendig sei. Denn diese würden nur zu einem Drittel des Jahres Tiere halten können. Hier könne nur ein Mindesttierbesatz von 0,15 RGV/ha gewährleistet werden.

Neue Grünland-Öko-Regelung auch für Mähweidewirtschaft

Die neuen Öko-Regelung „Maximal zwei Schnitte/Jahr, Beweidung ist möglich“ solle „auch in Form der Mähweidewirtschaft" durchgeführt werden können. Damit könne ein spezifischer Beitrag zur Erhaltung/Entwicklung der Biodiversität des Grünlandes sowie zum Tierwohl geleistet werden, argumentieren die Verbände.

GAP und Öko-Regelungen mit weniger Bürokratie

Darüber hinaus fordern die Verbände, dass die Änderungen und Ergänzungen der Öko-Regelung mit höheren Beihilfen angeboten werden müssten, als vergleichbare Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule in einigen Bundesländern.

Zudem sollten die Verantwortlichen prüfen, ob die geplanten niedrigeren Einheitsbeträge für die Öko-Regelungen 4 ab 2024 und die ÖR5 ab 2025 korrigiert werden müssen. Nur so gebe es einen Anreiz dafür, die Eco Schemes langfristig in Anspruch zu nehmen, zumal die Kosten in den Betireben stark gestiegen seien.

Und letztlich fordern die Verbände weniger Bürokratie. Denn es würden immer mehr viehhaltende und vor allem kleinere Betriebe wegen der hohen bürokratischen Hürden aufgeben. Damit fielen vor allem die schwer zu bewirtschaftenden aber ökologisch sehr wertvollen Klein- und Splitterflächen sowie Rodungsinseln aus der Nutzung.

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