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Maßnahmen reichen nicht

Urteil: Landwirte im Ems-Gebiet müssen Nitratbelastung noch deutlicher senken

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht gibt der Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. Niedersachsen und NRW müssen ernsthafte Maßnahmen gegen die Nitratbelastung im Ems-Gebiet ergreifen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen ambitioniertere Maßnahmen gegen die massive Nitratbelastung im Ems-Gebiet ergreifen und die Wasserqualität konkret verbessern. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht geurteilt. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Nicht durchgehen lassen hat das Gericht demnach die Begründung der Länder für die Zielverfehlung. Es stellt fest, dass diese zur Zielerreichung verpflichtet sind und jetzt wirksamere Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers ergreifen müssen.

Massentierhaltung schuld

Der gute chemische Zustand des Grundwassers, der nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie bereits seit dem Jahr 2015 einzuhalten war, wird aus Sicht der Naturschützer im Ems-Gebiet aufgrund zu hoher Nitratwerte drastisch verfehlt. So sei das Trinkwasser gefährdet, schreibt die DUH.

Als Ursache sehen die Kläger die „Massentierhaltung und die Überdüngung mit Gülle“. Die DUH fordert die beiden Landesregierungen dazu auf, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffüberschüsse im Ems-Gebiet zu ergreifen, zum Beispiel durch eine Senkung der Tierzahlen.



„Das Urteil des Gerichts sichert nun endlich dem Trinkwasserschutz Vorrang vor den Profitinteressen der Fleischindustrie, die ursächlich ist für die Überdüngung durch zu viele Tiere auf zu wenig Fläche“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Damit stehe nun ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum nachhaltigen Umbau der Tierhaltung.



Und Tonja Mannstedt, Geschäftsführerin des BUND Niedersachsen, fordert, dass jetzt die Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung reduziert werden und Kontrollen stringent durchgeführt werden müssten. Die Landwirte dürften bei der Umsetzung der sich aus dem Urteil ergebenden betrieblichen Anpassungen jedoch nicht allein gelassen werden, sondern müssten fair für ihre gesellschaftlichen Leistungen mit einer entsprechenden Förderpolitik und Erzeugerpreisen honoriert werden, so Mannstedt.

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